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Der Eingetrage Fußballverein A hat von seiner Stadt das alleiniige Nutzungsrecht für eine Sportanlage bekommen und zahlt regelmäßig die entsprechende Gebühren. Der Verein und die Stadt sind überein gekommen, dass der Verein den Platz in Eigenverantwortung betreut.
Die Seniorenabteilung hat mit einem Rentner die Vereinbarung getroffen, dass er sich um den Platz kümmert, auf und abschliesst, etc. Dafür darf der Rentner den Verkauf von Speisen und Getränke in die eigen Tasche wirtschaften.
Muß sich die Jugendabteilung auch an diese Vereinbarung halten, oder kann sie einen Verkauf zu Gunsten der Jugendkasse machen?
Muß der Rentner, der ja zusätzlich zu seiner Rente Einkommen erzielt, nicht einen Gewerbeschein haben, Steuern bezahlen und seine Rentenkasse informieren?
Kann der Rentner allein bestimmen, dass der Platz zum Beispiel in den Herbstferi8en geschlossen bleibt? _________________ Thomas
In erster Instanz sollte man den Vorstand des Vereins informieren.
Vorausgesetzt, die Seniorenabteilung ist nicht die Hauptabteilung.
1. Die Senioren- und Jugendabteilungen sind normalerweise jeweils separate Abteilungen innerhalb des Vereins. Steht aber auch in der Satzung.
2. Es kann also nicht sein, dass die Jugendgruppe der Seniorenabteilung untersteht, womit sie sich natürlich durch eigenen Verkauf die Abteilungskasse aufbessern kann.
3. Wenn der Verkauf regelmäßig und gewerbsmäßig läuft, braucht der Rentner selbstverständlich einen Gewerbeschein des Ordnungsamtes. DasFehlen eines solchen kann bis hin zu Hinterziehung von Gewerbesteuer u. a. gehen.
4. Nein, die Nutzungsvergabe erfolgt ausschließlich über das hiesige Sportamt. Diese alleine kann bestimmen, ob in den Ferien der Platz genutzt werden darf oder nicht. Der Rentner hat also gar keinen Einfluss drauf.
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