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Verfasst am: 13.09.07, 12:17 Titel: Streit im Vorstand - vereinsschädigend???
Hallo,
man nehme einmal an, es gäbe einen Verein mit 5 Vorstandsmitgliedern. Kurz vor der Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen streiten sich zwei der Vorstandsmitglieder. Einer der beiden (Posten: Öffentlichkeitsarbeit; im folgenden A genannt) lehnt seine Neuwahl aus diesem Grund ab und bleibt als "normales" Mitglied im Verein.
Während der Versammlung äußerte sich A recht abwertend über den neuen alten Vorstand, besonders über seinen persönlichen Feind. Ebenso machte er deutlich, dass der frei werdende Posten der Öffentlichkeitsarbeit mit unsagbar viel Arbeit verbunden wäre. Somit war es relativ schwierig, eine Neubesetzung zu finden. Aussagen wie "Der erste Vorsitzende ist für den Verein eigentlich untragbar" oder "Es wird Geld für völlig unnötige Sachen ausgegeben" waren an der Tagesordnung. Alles totaler Blödsinn, es könnte natürlich jeder Einsicht in den Kassenbericht nehmen.
Nun besteht diese Person auf die Herausgabe einer Mitgliederliste inkl. Adressen und Telefonnummern.
Der Vorstand hat jetzt natürlich die Befürchtung, dass Person A sich aus seiner persönlichen Abneigung heraus erneut negativ über den Verein äußert. Dies hat er in Einzelgeprächen mit ihm bekannten Mitgliedern auch schon getan.
Nun meine Fragen:
1. Ist der Vorstand verpflichtet, eine komplette Mitgliederliste an ein Vereinsmitglied herauszugeben? Oder darf er das aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht?
2. Gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit, Person B seine Äußerungen gegen den Verein bzw. einzelne Vorstandsmitglieder zu untersagen? Ein Ausschluss aus dem Verein würde die ganze Situation meiner Meinung nach nur noch verschlimmern, außer man könnte ihm ein "Redeverbot" oder ähnliches erteilen.
Vielen Dank schon an dieser Stelle für jegliche Art von Antworten!
ein Mitgliederliste mit Tel.Nr. fällt soweit ich weis unter Datenschutz.
Mann kann dem Mitglied nicht den Mund verbieten, mit Kritik muss jeder Vereinsvorstand immer rechnen und leben.
Man kann aber gegen ein Mitglied vorgehen, wenn die Äußerungen beleidigend oder Rufschädigend ( Vermleumdend ) sind.
Wie kann aus der Satzung meist entnommen werden.
Ist der Vorstand verpflichtet, eine komplette Mitgliederliste an ein Vereinsmitglied herauszugeben? Oder darf er das aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht?
Eine Adressliste alle Mitglieder, kann ein Mitglied verlangen, wenn dafür ein tatsächlicher Grund vorliegt. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn er Unterschriften für die Einberufung einer MV auf Verlangen einer Minderheit sammeln möchte. Das Mitglied müsste das Verlangen der Mitgliederliste begründen und anhand der Satzung zeigen, dass er diese Adressen benötigt. Unter Umständen müsste ihm dieses Recht auch bei einem Vereinsausschluss zugestanden werden, insofern ein solcher Vorstandsbeschluss (soweit nach Satzung möglich), durch die MV aufgehoben werden könnte.
Nur meine Meinung dazu - vielleicht sieht das jemand anders
Die Herausgabe der Adressliste sollte sich umgehen lassen, wenn der Vorstand in der sonst einzuplanenden Zeit selbst zu einer Mitgliederversammlung lädt.
Bei jährlich stattfindenden MVen, dürfte das aber keine Dauerlösung sein
Liebe Grüße vom Kilian. _________________ Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
Ehe ich meine Energie für einen ewigen Störenfried verbrauche und der Verein drunter leidet, schmeiß ich ihn lieber raus.
Tschau
Majo
ja, wenn das so einfach wäre
Gruß roni
Ich habs zum Glück noch nie mitmachen müssen. Also besser vormuliert, ich würde es versuchen, den Störer rauszuschmeißen
(wir haben für die MV's das übrigens mit Delegierten & Delegiertenschlüssel geregelt, da kann ich durch die Auswahl der Delegierten auch schon "ein wenig" steuern ... deswegen stelle ich mir das bei uns gar nicht sooo schwer vor )
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
es ist schwierig jemanden aus den o.g. Gründen aus einem e.V. rauszuschmeissen.
Das kommt im einen auf die Satzung an, im anderen ist sowas als vereinsschädigendes Verhalten zu werten, was wieder sehr schwierig zu beweisen ist. Wenns eben nur ständige Kritik ist, wird das schwer zu machen sein.
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