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Streit im Vorstand - vereinsschädigend???

 
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choose
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Anmeldungsdatum: 13.09.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 12:17    Titel: Streit im Vorstand - vereinsschädigend??? Antworten mit Zitat

Hallo,
man nehme einmal an, es gäbe einen Verein mit 5 Vorstandsmitgliedern. Kurz vor der Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen streiten sich zwei der Vorstandsmitglieder. Einer der beiden (Posten: Öffentlichkeitsarbeit; im folgenden A genannt) lehnt seine Neuwahl aus diesem Grund ab und bleibt als "normales" Mitglied im Verein.
Während der Versammlung äußerte sich A recht abwertend über den neuen alten Vorstand, besonders über seinen persönlichen Feind. Ebenso machte er deutlich, dass der frei werdende Posten der Öffentlichkeitsarbeit mit unsagbar viel Arbeit verbunden wäre. Somit war es relativ schwierig, eine Neubesetzung zu finden. Aussagen wie "Der erste Vorsitzende ist für den Verein eigentlich untragbar" oder "Es wird Geld für völlig unnötige Sachen ausgegeben" waren an der Tagesordnung. Alles totaler Blödsinn, es könnte natürlich jeder Einsicht in den Kassenbericht nehmen.
Nun besteht diese Person auf die Herausgabe einer Mitgliederliste inkl. Adressen und Telefonnummern.
Der Vorstand hat jetzt natürlich die Befürchtung, dass Person A sich aus seiner persönlichen Abneigung heraus erneut negativ über den Verein äußert. Dies hat er in Einzelgeprächen mit ihm bekannten Mitgliedern auch schon getan.

Nun meine Fragen:
1. Ist der Vorstand verpflichtet, eine komplette Mitgliederliste an ein Vereinsmitglied herauszugeben? Oder darf er das aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht?
2. Gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit, Person B seine Äußerungen gegen den Verein bzw. einzelne Vorstandsmitglieder zu untersagen? Ein Ausschluss aus dem Verein würde die ganze Situation meiner Meinung nach nur noch verschlimmern, außer man könnte ihm ein "Redeverbot" oder ähnliches erteilen.

Vielen Dank schon an dieser Stelle für jegliche Art von Antworten!

choose
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ein Mitgliederliste mit Tel.Nr. fällt soweit ich weis unter Datenschutz.

Mann kann dem Mitglied nicht den Mund verbieten, mit Kritik muss jeder Vereinsvorstand immer rechnen und leben.
Man kann aber gegen ein Mitglied vorgehen, wenn die Äußerungen beleidigend oder Rufschädigend ( Vermleumdend ) sind.
Wie kann aus der Satzung meist entnommen werden.

Gruß roni
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht hilft das hier:

http://www.vereinshandbuch.de/foreny/read.php?f=1&i=2677&t=2677&v=t

Ehe ich meine Energie für einen ewigen Störenfried verbrauche und der Verein drunter leidet, schmeiß ich ihn lieber raus.

Ansonsten hat Roni alles geschrieben.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::
Ehe ich meine Energie für einen ewigen Störenfried verbrauche und der Verein drunter leidet, schmeiß ich ihn lieber raus.



Tschau
Majo


ja, wenn das so einfach wäre Überrascht Ausrufezeichen

Gruß roni
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derkilian
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 176
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 20:46    Titel: Re: Streit im Vorstand - vereinsschädigend??? Antworten mit Zitat

Hallo choose!

choose hat folgendes geschrieben::
Ist der Vorstand verpflichtet, eine komplette Mitgliederliste an ein Vereinsmitglied herauszugeben? Oder darf er das aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht?


Eine Adressliste alle Mitglieder, kann ein Mitglied verlangen, wenn dafür ein tatsächlicher Grund vorliegt. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn er Unterschriften für die Einberufung einer MV auf Verlangen einer Minderheit sammeln möchte. Das Mitglied müsste das Verlangen der Mitgliederliste begründen und anhand der Satzung zeigen, dass er diese Adressen benötigt. Unter Umständen müsste ihm dieses Recht auch bei einem Vereinsausschluss zugestanden werden, insofern ein solcher Vorstandsbeschluss (soweit nach Satzung möglich), durch die MV aufgehoben werden könnte.

Nur meine Meinung dazu - vielleicht sieht das jemand anders Smilie
Die Herausgabe der Adressliste sollte sich umgehen lassen, wenn der Vorstand in der sonst einzuplanenden Zeit selbst zu einer Mitgliederversammlung lädt.

Bei jährlich stattfindenden MVen, dürfte das aber keine Dauerlösung sein Smilie

Liebe Grüße vom Kilian.
_________________
Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ja Kilian ist so wie du schreibst.
Aber ich denke nicht mit Tel.Nr. Frage


Gruß roni
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
derblacky hat folgendes geschrieben::
Ehe ich meine Energie für einen ewigen Störenfried verbrauche und der Verein drunter leidet, schmeiß ich ihn lieber raus.

Tschau
Majo


ja, wenn das so einfach wäre Überrascht Ausrufezeichen

Gruß roni


Ich habs zum Glück noch nie mitmachen müssen. Also besser vormuliert, ich würde es versuchen, den Störer rauszuschmeißen Winken

(wir haben für die MV's das übrigens mit Delegierten & Delegiertenschlüssel geregelt, da kann ich durch die Auswahl der Delegierten auch schon "ein wenig" steuern ... deswegen stelle ich mir das bei uns gar nicht sooo schwer vor Winken )

Tschau
Majo
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

es ist schwierig jemanden aus den o.g. Gründen aus einem e.V. rauszuschmeissen.
Das kommt im einen auf die Satzung an, im anderen ist sowas als vereinsschädigendes Verhalten zu werten, was wieder sehr schwierig zu beweisen ist. Wenns eben nur ständige Kritik ist, wird das schwer zu machen sein.

Gruß roni
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