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Verfasst am: 07.09.07, 09:31 Titel: Trennungsjahr vor Scheidung
Hallo alle,
vor kurzem sind wir in einer Bierlaune auf folgende Fragestellung gestoßen:
Personen A und B sind verheiratet. A sei Deutscher und B (Neu)EU-Ausländerin.
Beide leben zunächst gemeinsam in Dtld und wählen die Steuerklassenkombi III für A / V für B.
Nun vertragen sie sich nicht mehr und wollen sich scheiden lassen. Davor stellt der Gesetzgeber ja ein Trennungsjahr. B möchte dieses Jahr natürlich nicht in Dtld verbringen und reist zurück in die Heimat. Dort nimmt sie eine steuerpflichtige Tätigkeit auf.
Frage:
Wer müsste denn jetzt wo wieviel Steuern bezahlen?
Kann A Steuerklasse III behalten wenn B im Ausland seine Brötchen verdient?
Das Trennungsjahr ist steuerlich völlig irrelevant.
Wenn in einem Kalenderjahr beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und beide mindestens einen Tag in diesem Jahr noch zusammen gelebt haben, ist noch eine Zusammenveranlagung möglich.
Mit der Folge, dass A für das Jahr noch Steuerklasse III behalten darf.
Im nächsten Jahr muss er dann allerdings Steuerklasse I nehmen.
Und wie würde man das dann in der Steuererklärung eintragen?
Die Person B hätte ja dann im Trennungsjahr Einkünfte im Ausland (ihrem Heimatland), die sie ja dort auch in irgendeiner Form versteuern würde.
Die Einkünfte des Ehegatten unterliegen in aller Regel in D dem Progressionsvorbehalt und sind einzutragen auf der Rückseite der Anlage AUS, in das Kästchen mit der 810 davor.
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