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Hallo,
meine Tochter studiert seit Herbst 2006. Wir mussten mittlerweile dreimal Studiegebühren überweisen. Ich habe unseren Steuerberater mehrmals darauf angesprochen wie das mit den Studiengebühren nun ist. Er hat mir jedesmal geantwortet, die Studiegebühren seien nicht absetzbar. Wir würden darfür die Kinderfreibeträge und das Kindergeld bekommen.
Unsere Situation, mein Mann ist Arbeiter und ich erhalte Erwerbsunfähigkeitsrente. Wir haben zwei Kinder . Tochter studiert und unser Sohn macht Abitur.
Was soll ich nun von dieser Aussage halten?
Sarah2
Die studierende Tochter kann sich ja durchaus eine bezahlte Nebenbeschäftigung suchen... das entlastet die Eltern finanziell. _________________ "Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
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