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Staatsanwaltschaft XY verbummelt Akten

 
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Laertes
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 18:48    Titel: Staatsanwaltschaft XY verbummelt Akten Antworten mit Zitat

Guten Tag, ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig.
Mein Anliegen: Mir ist vor einiger Zeit jemand ins Auto gefahren. ein Zuege hatte die Nummer des PKW notiert, ich habe Anzeige bei der Polizei erstattet, die ein Lackgutachten in Auftrag gab, alles schien seinen Gang zu gehen. Dann passierte 18 Monate nichts worauf ich mir (erst dann) einen Anwalt nahm. nach zwei Prozesstagen wurde verlor ich den Prozess wegen fehlender Beweise weil die Staatsanwaltschaft XY erklärte die Akten seien "außer Kontrolle" (sie warn seit Eingang bei de rStaatsanwaltschaft nicht wieder aufgetaucht). Weder Zeugenaussagen noch Lackgutachten waren nach der Zeit die Zwischen dem Unfall und dem Prozess lag mehr nachzuvollziehen. Ich mußte die Prozess- und Gutachterkosten in vollem Umfang ca. 1500€ zahlen, mein Anwalt hat dankenswerterweise auf sein Honorar verzichtet. Meine Frage: kann ich mich / wie kann ich mich gegen die Staatsanwaltschaft XY wehren. Mein höfliche Anfrage telefonisch wie persönlich wurde auf eine sehr überhebliche, abwimmelnde Art abgewiesen.
für jeden Ratschlag wäre ich dankbar

Edit Holzschuher: Welche StA das war oder ist, spielt in diesem rein fiktiven Fall ( Winken -> Hinweis ganz oben in jedem Forum) wohl keine wesentliche Rolle!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es koennten die Grundsaetze der Staatshaftung, § 839 BGB iVm Art. 34 GG, greifen.

Beste Gruesse

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Es koennten die Grundsaetze der Staatshaftung, § 839 BGB iVm Art. 34 GG, greifen.

Beste Gruesse

Metzing


Könnten Sie das mal näher begründen?

Vor allem würde mich interessieren, wie Sie die Kausalitäten herleiten.
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