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Uni-Frage

 
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Nicko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beitrge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 13:11    Titel: Uni-Frage Antworten mit Zitat

K geht zum Kiosk und sagt zu dessen Inhaber V: „Kicker, ey!” V legt K daraufhin das aktuelle Kicker-Heft auf den Tresen und sagt: „4 Euro.” K nimmt das Heft, kramt wortlos aus seinem Portemonnaie einen Fünf-Euro-Schein und legt ihn auf den Tresen. V grunzt, nimmt den Fünf-Euro-Schein an sich und legt K ein Ein-Euro-Stück auf den Tresen. K ist schon in die Lektüre des Kickers vertieft, hat die Welt um sich herum vergessen und verschwindet, das Ein-Euro-Stück zurücklassend, in die tiefe Nacht.

Wieviele Verträge sind aus diesem Sachverhalt insgesamt ersichtlich?

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Rückgeld = Verfügungsgeschäft? Wären es ohne das Zurücklassen der Münze vier Verträge???
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beitrge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 07.10.07, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

als leihe würde ich mal von einem kaufvertrag, natürlich bestehend aus verpfl und verfüg geschäft ausgehen.

wo sollen die übrigen drei verträge liegen?
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ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beitrge: 848

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

1. schuldrechtlicher Kaufvertrag mit dem Inhalt Kickerheft gegen 4 Euro
2. dinglicher Vertrag = Übereignung des Heftes durch V an K
3. dinglicher Vertrag = Übereignung der 5 Euro an V
4. dinglicher Vertrag = Übereignung des 1 Euro an K. Problem: K hat das Wechselgeld nicht genommen, daher hat die Übereignung u.U. noch nicht stattgefunden.
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Nicko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beitrge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 12:21    Titel: Re: Uni-Frage Antworten mit Zitat

Nicko hat folgendes geschrieben::
Wären es ohne das Zurücklassen der Münze vier Verträge???


Okay, danke. Mit anderen Worten: Ohne den Zwischenfall wären es vier. Winken
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