Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - FSJ Anrechnung auf den Zivildienst
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

FSJ Anrechnung auf den Zivildienst

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Philipp87
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 16:46    Titel: FSJ Anrechnung auf den Zivildienst Antworten mit Zitat

Ich leiste momentan ein FSJ als Zivildienstersatz ab und habe ein Verständnis-Problem mit eine Paragraphen im ZDG:

Wird mir nach ZDG §14c, Absatz 3 die gesamte Zeit, die ich geleistet habe, nachdem zwei Monate um sind, angerechnet (also bei z.B. 5 geleisteten Monaten werden 5 Monate angerechnet) oder die geleistete Zeit nach Abzug von zwei Monaten wird angrechnet ( z.B. bei 5 geleisteten Monaten werden nur 3 angerechnet).

Hier der Satz im ZDG um den es geht:
Zitat:
Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist die im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst anzurechnen.


Herzlichen Dank im vorraus!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Philipp87
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

über das soweit grübel ich noch

gibts weitere meinungen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.11.07, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

So kenne ich das auch: Alles, was die zwei Monate übersteigt, wird angerechnet. In dem Fall also drei Monate.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.