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Verfasst am: 04.11.07, 16:46 Titel: FSJ Anrechnung auf den Zivildienst
Ich leiste momentan ein FSJ als Zivildienstersatz ab und habe ein Verständnis-Problem mit eine Paragraphen im ZDG:
Wird mir nach ZDG §14c, Absatz 3 die gesamte Zeit, die ich geleistet habe, nachdem zwei Monate um sind, angerechnet (also bei z.B. 5 geleisteten Monaten werden 5 Monate angerechnet) oder die geleistete Zeit nach Abzug von zwei Monaten wird angrechnet ( z.B. bei 5 geleisteten Monaten werden nur 3 angerechnet).
Hier der Satz im ZDG um den es geht:
Zitat:
Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist die im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst anzurechnen.
So kenne ich das auch: Alles, was die zwei Monate übersteigt, wird angerechnet. In dem Fall also drei Monate. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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