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vergleich widerrufen

 
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 13:45    Titel: vergleich widerrufen Antworten mit Zitat

kann man einen ,vor gericht ausgehandelten, vergleich widerrufen, anfechten oder ähnliches?


übrigens....2 anwälte ,2 meinungen
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 15:05    Titel: Re: vergleich widerrufen Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
kann man einen ,vor gericht ausgehandelten, vergleich widerrufen, anfechten oder ähnliches?


Nur nach Maßgabe des § 779 BGB:
Zitat:
Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zu Grunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde.

_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Um es also deutlich zu sagen: So gut wie nie. 100 Juristen, eine Meinung.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 12:42    Titel: Re: vergleich widerrufen Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
100 Juristen, eine Meinung

Lachen
J_Denver hat folgendes geschrieben::
übrigens....2 anwälte ,2 meinungen

zuzüglich der richtigen Meinung. Winken
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.07, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt allerdings gerichtliche Vergleiche mit einem Widerrufsvorbehalt...
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Es gibt allerdings gerichtliche Vergleiche mit einem Widerrufsvorbehalt...


woran erkennt man das? wird das explizit bekanntgegeben?
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.07, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Es gibt allerdings gerichtliche Vergleiche mit einem Widerrufsvorbehalt...


woran erkennt man das? wird das explizit bekanntgegeben?
Ja, es muss eine entsprechende Klausel aufgenommen werden, dass der Vergleich erst wirksam werden soll, wenn zB binnen einer bestimmten Frist nicht widersprochen wird (immer ganz sinnvoll, wenn die beiden Streithansel nicht im Saal sind und die RAe den Vergleich erst noch schmackhaft machen müssen)
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