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Reisemangel schon vor Abreise bekanntgegeben?

 
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hoosie
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 02:08    Titel: Reisemangel schon vor Abreise bekanntgegeben? Antworten mit Zitat

hallo.

wir haben als frühbucher eine pauschalreise gebucht. jetzt wurden wir vom veranstalter informiert, schriftlich, daß in der fraglichen zeit der pool gewartet wird und deshalb der pool eines nachbarhotels mitbenutzt werden kann. laut mündlicher information ist die wartung nicht mit maschinengeräuschen beeinträchtigender art verbunden. wir hätten versuchen können, umzubuchen, allerdings nicht kostenneutral. der andere pool stört uns auch nicht, sofern es wirklich ein unmittelbar benachbartes hotel ist. lärm würde uns schon stören, weil unser baby auch tagsüber schlafen muß.

schließt diese vorab-bekanntgabe der poolschließung jegliche mängel-einklagung aus, z.b. bei evtl. doch lärm oder wenn der ersatz-pool doch sehr weit weg wäre oder erheblich kleiner/kein kinderpool vorhanden etc.??

danke und mfg
hoosie
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DieEinzigeAnny
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 09:27    Titel: Re: Reisemangel schon vor Abreise bekanntgegeben? Antworten mit Zitat

hoosie hat folgendes geschrieben::
schließt diese vorab-bekanntgabe der poolschließung jegliche mängel-einklagung aus, z.b. bei evtl. doch lärm oder wenn der ersatz-pool doch sehr weit weg wäre oder erheblich kleiner/kein kinderpool vorhanden etc.??


lassen sie sich schriftlich geben, wie weit der pool entfernt ist und lassen sie sich über die grösse schriftlich informieren- dann sind sie auf der sicheren seite.
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 03.10.04, 17:15    Titel: Re: Reisemangel schon vor Abreise bekanntgegeben? Antworten mit Zitat

Ein Reisemangel kann erst während einer Reise auftreten. Das bedeutet, wenn man jetzt einer Änderung zustimmt und diese Änderung vor Ort dann doch unrichtig sein sollte, steht einem selbstverständlich eine Mängelrüge mit sofortiger Abhilfe zu. Bzw. mit Mängelbestätigung nach Ende der Reise binnen einem Monat Reklamation beim Reiseveranstalter.

Gruß
Peter
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woozie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie schaut es mit Rücktritt einer solchen Reise (im konkreten Fall nach Dubai) aus?

Der Reiseveranstalter hat im Internet nicht erwähnt, das in dieser (genau in der Reisezeit) der Pool geschlossen sein wird und darüber hinaus noch Lärmbelästigung durch Renovierungsarbeiten am Ballsaal des Hotels vorgenommen werden.
Dies wurde erstmals in der "Rechnung und Bestätigung" des Reiseveranstalters mitgeteilt.
Wenn diese zwei Dinge für die Reisenden einen erheblichen Mangel aufweist - wie sieht es hier rechtlich mit Rücktritt aus?

Danke,
Heidi
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Fall Dubai:

Um dazu etwas Genaueres sagen zu können, fehlen mir Informationen wie:

... "Rechnung und Bestätigung" ? Wie bzw. wo wurde denn gebucht?
... Was war die Buchungsgrundlage?
... liegt das Hotel am Meer und hat auch eigenen Badestrand oder nur den Pool?
... für welche Jahreszeit wurde die Reise gebucht?
... liegt der Ballsaal unter den Zimmern oder in einem Nebengebäude?

Gruß
Peter
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woozie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

- Gebucht wurde über Internet
- Buchungsgrundlage war einfach die Beschreibung im Online Portal
- liegt am Meer, aber keinen eigenen Badestrand
- Jahreszeit: Juni (laut Klimatabelle sind es zu dieser Zeit ca. 38 C in Dubai!)
- wo der Ballsaal sich befindet, weiss ich leider nicht

Gruss,
Heidi
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

woozie hat folgendes geschrieben::
Wenn diese zwei Dinge für die Reisenden einen erheblichen Mangel aufweist - wie sieht es hier rechtlich mit Rücktritt aus?


Was für den Reisenden einen erheblichen Mangel darstellt, ist im Reisevertragsrecht unterschiedlich zu bewerten:

a. In Bezug auf die Angaben im Reiseangebot wird die Perspektive des Kunden zugrunde gelegt - obwohl es also das sog. "Katalogchinesisch" gibt, müssen die Informationen so gestaltet sein, dass der Kunde sich wirklich ein Bild machen kann. Wo die Realität der Reise (und diese sieht man eben erst vor Ort) von der Buchungsgrundlage abweicht, spricht man von einem Reisemangel.

b. In Bezug auf die Bewertung konkreter Reisemängel sieht das ein bisschen anders aus; da schauen sich im Zweifel die Gerichte schon genau an, wie stark der Mangel die Reise als ganze beeinträchtigt hat. Natürlich werden dabei ggf. persönliche Umstände des Reisenden mit einbezogen, aber allein ausschlaggebend (wie unter a.) ist die Perspektive des Kunden hier nicht!

c. Fazit: Ob die angekündigten Mängel die Reise erheblich beeinträchtigen, wird vor der Reise kaum zu beurteilen sein; und schon gar nicht aus der Distanz eines Internet-Forums ...

Nils-Christian Engel
Moderator
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