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Förderverein Kindergarten(E.V.)-Anstellung einer Küchenhilfe

 
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joka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 08.09.07, 12:06    Titel: Förderverein Kindergarten(E.V.)-Anstellung einer Küchenhilfe Antworten mit Zitat

Hallo,
ich wollte einmal in die Runde fragen, ob ein eingetragener Förderverein eines Kindergartens eine Küchenhilfe anstellen kann, oder ob dies dann zu Problemen mit der Gemeinnützigkeit führen kann.

Zweck lt. Satzung des Vereins lt. Satzung .............."Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gem. $$ 51ff der AO".

"Der Verein hat das Ziel, die Förderung von Bildung und Erzeihung der Kinder im Kiga ideell und materiell zu unterstützen..."

"Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen"......


Für eAntworten wäre ich sehr dankbar...

Gruß
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derkilian
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 176
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.09.07, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte meines Erachtens kein Problem sein. Eine Küchenhilfe kann hier als "Material" angesehen werden und damit entspricht es meines Erachtens einer solchen Satzungsformulierung, wenn damit der Kiga unterstützt wird.
Ist die anzustellende Küchenhilfe Mitglied des beschlussfassenden Gremiums (Vorstand oder bei entspr. Satzung auch die MV) ist sie nicht an der Beschlussfassung zu beteiligen.

Mit dem sog. "eigenwirtschaftlichen Interesse" ist gemeint, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ausgeübt wird. Sollte der Verein also in erster Linie Essen gegen Geld in Kindergärten verteilen, liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb offensichtlich vor.Soll die Küchenhilfe aber lediglich in der Küche aushelfen (und der Verein erhält dadurch kein Gewinn), dann liegt meines Erachtens kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor.

Dass der Verein selbstlos tätig ist, bedeutet in erster Linie, dass er kein Gewinn erzielen möchte, der dann vielleicht sogar noch an die Mitglieder ausgeschüttet wird. Ein Mitglied als Küchenhilfe anzustellen macht aber da überhaupt nichts aus, da damit keine Mitgliederpflichten berührt werden und es auch in der "freien Wirtschaft" durchaus üblich ist, Küchenhilfen zu bezahlen. (Siehe Post von JS vor ein paar Tagen/Wochen, der mir dankenswerter Weise diese Frage beantwortet hat Smilie).

Liebe Grüße vom Kilian.
_________________
Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 08.09.07, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hunderttausende von Arbeitnehmern sind bei gemeinnützigen Vereinen angestellt, etwa bei der Arbeiterwohlfahrt oder beim Roten Kreuz.
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joka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 19:27    Titel: Verein / Anstellung Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten Winken
Gruß
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