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KFA bei Kostenaufhebung

 
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 08:24    Titel: KFA bei Kostenaufhebung Antworten mit Zitat

Ein fröhliches Moin Moin in die Runde.

Angenommen der Kläger dringt in einem Rechtsstreit mit seiner Klageforderung zur Hälfte durch, weswegen die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.

Nun muss im Wege der Kostenfestsetzung ja nur die Hälfte der Gerichtskosten vom Beklagten erstattet werden.

Wie lautet jedoch diesbezüglich der KFA?

Mein Ansatz wäre: RA-Gebühren ganz rauslassen und nur die Festsetzung der gezahlten GK beantragen.

Liege ich richtig oder würde man pro forma auch die Festsetzung der beim Kläger angefallenen RA-Gebühren beantragen?

Besten Dank schon mal jetzt.

Euer
Wayne
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Festsetzung der außergerichtlichen Kosten wird bei Kostenaufhebung nicht mit beantragt, da ja eben auch keine festzusetzen sind.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Dreizeiler ans Gericht: "... wird beantragt, die im Rechtsstreit angefallenen Gerichtskosten auszugleichen." Aus die Maus. Nix Anwaltskosten.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke euch!!!!!

Auch wenn ich hoffe, dass der KFA von nem RPfl bearbeitet wird und nicht von ner Maus. Winken

Bis denne!
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::

Auch wenn ich hoffe, dass der KFA von nem RPfl bearbeitet wird und nicht von ner Maus. Winken!


Das eine schließt das andere oft nicht aus.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Dreizeiler ans Gericht: "... wird beantragt, die im Rechtsstreit angefallenen Gerichtskosten auszugleichen." Aus die Maus. Nix Anwaltskosten.


...und soweit eine Verrechnung des durch die Klägerseite gezahlten Kostenvorschusses erfolgt sein sollte, diesen Betrag gegen den Beklagten gemäß §§ 103,104, 106 ZPO festzusetzen.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

@ Bob: Ich bleibe dennoch optimistisch! Smilie

@ Cooper: Was für eine "Verrechnung" meinst du?
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::

@ Cooper: Was für eine "Verrechnung" meinst du?


Wenn man eine ganz pingelige Maus erwischt fehlt es halt bei dem von Kobayashi Maru geposteten Satz an einem Festsetzungsantrag.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Idee Ach so, jetzt blick ich durch.

Danke auch dafür!
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Mäuse hier wissen immer was ich will! Lachen

Ne, ne, SAC und Bob Loblaw, Sie haben schon recht, mein Einzeiler ist nicht ganz korrekt.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Ne, ne, SAC und Bob Loblaw, Sie haben schon recht, mein Einzeiler ist nicht ganz korrekt.


Deswegen würde ich weisungsgemäss

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Dreizeiler ans Gericht:


auch nen Dreizeiler draus machen. Lachen
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