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Wie weit dürfen Lehrer gehen?

 
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Witchhunter
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 17:08    Titel: Wie weit dürfen Lehrer gehen? Antworten mit Zitat

Tag erstmal! Tut mir leid, wenn das Thema hier jetzt fehl am Platze ist, aber das ist die einzige vernünftige Site, die ich gefunden hab.
Ich bin seit diesem jahr auf einer Berufsbildenden Schule. Die Lehrer sind eigentlich alle in ordnung, bis auf unseren klassen Lehrer. Er scheind es für nötig zu halten uns teilweise ziemlich krass zu Beschimpfen. Wir ham uns schon dran gewöhnt, das wir mindestens 5 mal pro Stunde gefragt werden,ob wir eigentlich "blöde" sind und er meint dann auch ob er es nur mit Idioten zu tun hätte. Es tut mir ja leid, das wir gerade mal mit der Elektrotechnik angefangen haben und noch nicht über so ein wissen verfügen wie er, ist aber logisch oder nicht!? Als Herr S. unsere anwesenheit am ersten Tag kontrolliert hat, hat er einen Namen falsch ausgesprochen. Der betroffene Schüler hat das selbstverständlich sofort berichtigt und da meinte unser Lehrer ob der Schüler denn Behindert wäre... Meine Frage war jetz wie weit die Lehrer gehen dürfen und wie man sich dagegen Wehren kann.

Danke schon mal im Vorraus!
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 12:14    Titel: Re: Wie weit dürfen Lehrer gehen? Antworten mit Zitat

Die Lehrer dürfen - genauso wenig wie jeder andere - nicht beleidigend werden.

Es wundert mich aber nicht, daß der Umgangston auf berufsbildenden Schulen eher "rauh" ist. Auf dem Bau wird auch anders geredet als auf der Universität. Die an die Klasse gerichtete Frage, "ob ihr den zu blöde seid", mag Dir daher unpassend vorkommen, für strafbar halte ich es aber nicht.

Die Bemerkung, der Schüler "sei wohl behindert", stellt eine aber Beleidigung und damit ein grundsätzlich strafbares Verhalten dar. Der Betroffene könnte eine Strafanzeige stellen.

Ebenfalls möglich ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Der betroffene Lehrer muß sich dann für das vorgeworfene Verhalten gegenüber seinem Dienstvorgesetzten rechtfertigen. Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gilt der Grundsatz: formlos, fristlos, FRUCHTLOS.

Aber wenn ihr Euch im gesamten Klassenverband zusammensetzt, die Vorfälle höflich schildert, und in einem freundlichen Schreiben an die Schule sendet, wird man das beachten müssen.

Als erstes solltet Ihr Euch in der Klasse zusammensetzen. Dann bittet Ihr beim Lehrer um ein Gespräch zum Thema "Umgangsformen im Unterricht". Der Klassensprecher (wenn ihr so was habt, oder sonst jemand der möglichst gut mit dem Lehrer kann) trägt dann IN RUHIGER, HÖFLICHER FORM die Bitte vor, Euch künftig anders entgegenzutreten. Vorwürfe bringen in diesem Stadium nix, da Ihr ja beim Lehrer Einsicht und nicht Abwehr erzeugen wollt.

MFG
thdoerfler
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