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Ausseordl. Kündigung wg. Besitzerwechsel

 
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nando
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Hockenheim

BeitragVerfasst am: 31.08.07, 10:06    Titel: Ausseordl. Kündigung wg. Besitzerwechsel Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Mann hat im Febr. diesen Jahres einen Vertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen.
Nun hat es einen Besitzerwechsel gegeben. Mit dem neuen Besitzer ist er aber nicht zufrieden ( bzw. einverstanden ).
Nun, nach Absprache mit der Studioleitung hat er auf Grund des Besitzerwechsels eine Kündigung eingereicht.
Diese wurde jedoch heute Abgelehnt mit der Beggründung "ein Besitzerwechsel wäre kein Kündigungsgrund".
Jetzt sind aber viele Leute unter anderem auch die Studioleitung der Meinung, daß man nach einem Besitzerwechsel einen Monat Kündigungsfrist hat.


Was stimmt denn nun ??? Bitte um Hilfe !

LG
Sonja
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 01.09.07, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte mal die Foreregeln vorab studieren und den Eröffnungsbeitrag entsprechend neu formulieren.
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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Alfa-Centauri
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2007
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 01.09.07, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das sehe ich nicht so. Zumindest stellt sich die Frage, was wohl die "persönliche Zufriedenheit oder Unzufriedenheit" mit dem neuen Besitzer zutun haben soll, wenn das Sportangebot nach wie vor das Gleiche ist.
Ebenso entsteht hier ein Widerspruch. Zum einen ist die Studioleitung (wer auch immer das sein mag, vielleicht die Thekenbedienung) einer Meinung, man hätte ein Kündigungsrecht von einem Monat und zum anderen soll im Antwortschreiben der Besitzerwechsel nicht als Kündigungsgrund angesehen werden.
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