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Verfasst am: 11.09.07, 13:42 Titel: vergleich wegen anwaltlicher fehlleistung
vor einem familiengericht wurde ein vergleich bezgl. KU geschlossen. anwalt rät dringend zu diesem vergleich. die monatlichen leistungen KU sind vom mandanten überhaupt nicht aufzubringen.
der anwalt hat sich wohl ungenügend mit dem fall beschäftigt. z.b. wurden gehaltsnachweise mehrfach verbummelt.
kann man den vergleich widerrufen bzw. den anwalt in regress nehmen. das ist zwar nicht beabsichtigt ,evtl gibt es ja die möglichkeit den vergleich zu widerrufen.
gibts meinungen hierzu? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Meinungen gibt's immer, bei zwei Juristen sogar mindestens drei.
Grundsätzlich ist ein Vergleich unbedingt geschlossen, es sei denn die Parteien hätten sich den Widerruf ausdrücklich vorbehalten. Einen stillschweigenden Widerrufsvorbehalt gibt es nicht.
Zitat:
anwalt rät dringend zu diesem vergleich.
Das deutet eigentlich darauf hin, daß ein Widerruf möglich sein könnte. Sie sollten den Vergleich prüfen bzw. den Anwalt fragen ob und bis wann der Widerruf möglich ist.
Grundsätzlich soll es ja auch die Möglichkeit geben, daß Anwälte Fehler machen. Dann kann man auch den Anwalt in Regreß nehmen. Aber: hier ist Vorsicht angebracht, denn nicht alles, was dem Mandanten ungünstig erscheint, muß auch rechtlich unvorteilhaft sein. Zu Dokumentationszwecken empfiehlt es sich den Anwalt zu bitten, schriftlich die Vorteilhaftigkeit des Vergleichs zu begründen. Bei dieser Gelegenheit kann man ihn ja auch gleich darauf ansprechen, daß wegen der ihm zur Verfügung gestellten Gehaltsnachweise der Vergleich ja so doll nicht sein kann. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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