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Gebührenvereinbarung mit Kfz-Haftpflichtversicherer

 
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 16:20    Titel: Gebührenvereinbarung mit Kfz-Haftpflichtversicherer Antworten mit Zitat

Moinsen die Damen und Herren Kollegen,

was meint ihr denn zu nem Angebot eines Kfz-Haftpflichtversicherers auf Basis eines Pauschbetrages in Höhe einer 1,5 Gebühr (für näher definierte "einfache" Fälle) bzw. 1,75 bis 2,25 (je nach Anzahl d. Beteiligten und Schäden) aus dem Gesamterledigungswert?

Für einfache Fälle hört sich das toll an.

Ist es das aber auch?

Wie seht/handhabt ihr das?

Beste Grüsse.

Wayne
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
für näher definierte "einfache" Fälle

VKU mache ich schon sehr lange nicht mehr, und das DAV-Abkommen gilt ja auch nicht mehr. Aber wenn ich mir die Gebührensätze so anschaue:

1,3 ist normal für eine durchschnittliche Sache. Wenn 1,5 gezahlt werden soll - von vornherein - ja mei, warum nicht? 2,25 liegt auch nur 0,25 unter der Höchstgebühr. Dies ist wohl zu verkraften.

Bei mehreren Mandanten bekommen Sie - für einfache Fälle - mindestens 1,6 Gebühren. Wenn hier mindestens 1,75 gezahlt werden sollen - kann ich auch hier nur sagen: warum nicht.

Allerdings verschenkt ja wohl keine Versicherung Geld. Wo also ist hier der Haken?! Und wie sollen die Fälle vergütet werden, die nicht "einfach" sind?
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt logisch und angesichts der kurzen Kündigungsfrist ist das i.O.

Daher besten Dank für die Antwort! (Ich dafür hätte ich gern ne postive Bewertung abgegeben - ging aber leider nicht!)

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Wo also ist hier der Haken?! Und wie sollen die Fälle vergütet werden, die nicht "einfach" sind?


Soweit ich weiss, gibt's auch Abrechnungs"richtlinien" mit dem DAV - diese sehen z.B. pauschal 1,8 vor -> also, Risiko- und Kostenminimierung...??

Was "einfach" ist, ergibt sich dabei aus der Vereinbarung - die Ausführung dessen im Sachverhält wäre nur sehr umfangreich geworden. Winken

Nen schönen Abend noch und bis bald mal wieder.

Wayne

PS: Und nochmals danke für die vielen guten Ansichten!
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