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Autohändler verwenden bei Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges einen offensichtlich einheitlichen sog. Ankaufschein. Darin ist der (formularmäßige) Passus enthalten:
"Der Ankauf/Eintausch beruht auf dem zum Zeitpunkt des Ankaufs aktuellen Zustand des Fahrzeuges".
Mir ist die rechtliche Relevanz dieser Klausel nicht klar, und es würde mich mal die Meinungslage (oder gefestigtes Wissen) dazu interessieren, für den Fall, dass der Verkäufer eine Privatperson ist:
1. Kommt die Klausel einem Ausschluss jeglicher Gewährleistung gleich?
2. Wann ist der Zeitpunkt des Ankaufs,
a) bei Abschluss des Kaufvertrages
b) bei Übergabe des Fahrzeugs
Autohändler verwenden bei Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges einen offensichtlich einheitlichen sog. Ankaufschein. Darin ist der (formularmäßige) Passus enthalten:
"Der Ankauf/Eintausch beruht auf dem zum Zeitpunkt des Ankaufs aktuellen Zustand des Fahrzeuges".
Mir ist die rechtliche Relevanz dieser Klausel nicht klar, und es würde mich mal die Meinungslage (oder gefestigtes Wissen) dazu interessieren, für den Fall, dass der Verkäufer eine Privatperson ist:
1. Kommt die Klausel einem Ausschluss jeglicher Gewährleistung gleich?
Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder schlicht beim Lügen würde ich nicht auf einen Haftungsausschluss wetten...
HMo hat folgendes geschrieben::
2. Wann ist der Zeitpunkt des Ankaufs,
a) bei Abschluss des Kaufvertrages
b) bei Übergabe des Fahrzeugs
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