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Verfasst am: 14.09.07, 17:18 Titel: Cold Call contra Weitergabe von Kontaktdaten
Hallo !
Angenommen, Verbraucher A registriert sich bei einem Versandhaus o.ä. als Kunde und hinterlässt seine Kontaktdaten, darunter beispielsweise die Telefonnummer. Nehmen wir weiter an, in den AGBs wäre ein Passus, dass Kontaktdaten an Partnerfirmen weitergegeben werden (dürfen).
Hat A trotz dieser Zustimmung trotzdem die Möglichkeit, den Anruf eines ihm fremden Unternehmens als Cold Call zu behandeln, oder könnte sich das Unternehmen zu Recht auf die Weitergabe des Versandhauses berufen? Oder muss er erst der weiteren werblichen Nutzung widersprechen, um anschließend eine Handhabe zu haben?
IMO stellt sich das Problem - wie soll der Verbraucher wissen, woher die Daten tatsächlich stammen. _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
IMO stellt sich das Problem - wie soll der Verbraucher wissen, woher die Daten tatsächlich stammen.
Dafür haben wir zum Glück das BDSG.
Zitat:
Hat A trotz dieser Zustimmung trotzdem die Möglichkeit, den Anruf eines ihm fremden Unternehmens als Cold Call zu behandeln, oder könnte sich das Unternehmen zu Recht auf die Weitergabe des Versandhauses berufen? Oder muss er erst der weiteren werblichen Nutzung widersprechen, um anschließend eine Handhabe zu haben?
Die Erlaubnis zur Weitergabe bedeutet noch nicht, dass der Verbraucher eine Einwilligung abgegeben hat. (Eine diesbezügliche AGB-Klausel wäre sowieso unwirksam).
Also würde ich § 7 II Nr. 2, 3 UWG bejahen.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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