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Verfasst am: 30.07.07, 19:27 Titel: Nachbar filmt spielende Kinder
Hallo,
ein Nachbar beschwert sich in regelmäßigen Abständen beim Vermieter über lärmende spielende Kinder (außerhalb der Mittagsruhe)- jedoch mit wenig Erfolg.
Einmal bespuckt er einen Vater- dieser verzichtet auf eine Anzeige- meldet dies aber dem Vermieter. Der Nachbar wurde darüber informiert.
Nun filmt der Nachbar die spielenden Kinder, vermutlich um "Beweismaterial zu sammeln oder zur Einschüchterung.
Darf er das? Es gibt doch Persönlichkeitsrechte von Kindern.
Kann man ihm das untersagen ?
Wenn der Nachbar spielende Kinder filmt, so kann das ganz andere Gründe haben. In diesem Fall würde ich das Ordnungsamt einschalten. Sollte eines Ihrer Kinder gefilmt worden sein, verlangen Sie die Herausgabe des Films und lassen Sie nicht locker. Das Ordnugsamt sollte das überprüfen. Was macht er mit den Filmen? Stellt er die Filme ins Internet?
Wenn der Nachbar spielende Kinder filmt, so kann das ganz andere Gründe haben. In diesem Fall würde ich das Ordnungsamt einschalten. Sollte eines Ihrer Kinder gefilmt worden sein, verlangen Sie die Herausgabe des Films und lassen Sie nicht locker. Das Ordnugsamt sollte das überprüfen. Was macht er mit den Filmen? Stellt er die Filme ins Internet?
Selten so einen Blödsinn gelesen. Ein Herausgabeanspruch besteht nicht. Das Filmen an sich ist nicht verletztend, erst eine unerlaubte Veröffentlichung kann evtl. zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - die Ordnungsbehörde wird hier auch nicht einschreiten.
Wenn ein Nachbar meine spielenden Kinder filmen würde hegte
ich erst einmal ganz andere Gedanken.
Da würde ich mir doch glatt überlegen ob hier sexuelle Belästigung
vorliegen könnte.
Und selbstverständlich würde ich einen Anwalt einschalten und gleich
mal Anzeige erstatten.
Vielleicht mal eine andere Tonart einlegen für den Anfang.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Wenn ein Nachbar meine spielenden Kinder filmen würde hegte
ich erst einmal ganz andere Gedanken.
Da würde ich mir doch glatt überlegen ob hier sexuelle Belästigung
vorliegen könnte.
Was hat "reines" Filmen mit sexueller Belästigung zu tun? Gesetzt, dass der Nachbar hier sexuelle Äußerungen während des Filmens macht, kann ich das bestätigen, aber der Threadersteller hat ja hier keine näheren angaben dazu gemacht welche sexuellen Mimiken/ Gestiken/Äußerungen der Nachbar während des Filmens vollführt hat. Also sind das reine Spekulationen Ihrerseits, lieber Herr Zetpeo! Im Gegenteil sogar, könnte der Schuß nach hinten los gehen, denn: Der NaCHBAR könnte diese nicht bewiesene (!) und vom Himmel gegriffene Unterstellung als üble Nachrede anzeigen!
also hier bitte Vorsicht! In diesem Fall erscheint mir der Nachbar als äußerst Streitsüchtig (anspucken fremder Personen) und würde deshalbt keine falschen Schritte ergreifen!
Viel mehr scheint es mir hier, dass der Nachbar sich gestört fühlt und hier Beweismaterial erstellen möchte. Aber er wird dadurch nicht sehr viel Erfolg haben, wenn es außerhalb der Mittagsruhe sich ereignet hat.
WIe es mit Persönlichkeitsrechten aussieht, kann ich hier nicht sagen, aber ich glaube, die gefilmten Personen können die Löschung des Materials fordern, wenn eindeutig sie die fokusierten Objekte der aufzeichnung sind! aber es könnte auch so sein, dass er nicht löschen muss, ABER er darf es nicht ins Internet stellen ohne Einverständnis der betroffenen Personen.
Wie hier der Fall geschildert wird, wird wohl die Einschaltung des Ordnungsamtes nur viel Dampf machen aber wenig sinn ergeben, solange keine sexuelle Belästigung nachgewiesen ist!!
Zuletzt bearbeitet von donegio am 31.07.07, 10:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
BTW: was hat dieser Fall eigentlich genau mit Mietrecht zu schaffen bzw, welche rolle spielt hier der VM, was soll er machen? M.E. hat der VM in diesem Fall nichts mit zwischenmenschlichen reibereien zweier Nachbarn zu tun, oder ist etwa des Vermieters Nebentätigkeit Ordnungshüter?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 31.07.07, 02:22 Titel:
donegio hat folgendes geschrieben::
was hat dieser Fall eigentlich genau mit Mietrecht zu schaffen
Gute Frage. Da ich auch keine Antwort weiß, ins Zivilrecht verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Zweitens,
darf ich Sie bitten, richtig, bzw. komplett und nicht
verstümmelt zu zitieren.
Drittens:
Meine Äußerung „ Was soll das denn“ bezog sich eindeutig
auf den Kommentar von Chrini1 Zitat: „Selten so einen Blödsinn gelesen“
( siehe auch zweitens )
Viertens:
Wahrscheinlich haben Sie keine Kinder, aber wenn ein Nachbar
meine kleinen Kinder beim Spielen filmen würde, würde ich sehr wohl
auf solche Gedanken kommen.
Aber vielleicht wissen Sie ja noch andere Beweggründe Kinder beim Spielen
zu filmen. Ich zumindest halte das nicht für normal. Punkt!
Fünftens:
Bitte beachten Sie die Schreibform und Inhalt.
Ich habe geschrieben: „ Da würde ich mir überlegen .....“
Dies in Verbindung mit „Sechstens“ würde den Nachbar sehr wohl in
seine Schranken verweisen, bevor er womöglich noch die Kinder
in welcher Form auch immer angreift.
Sechstens:
M.E. muss der Nachbar eine sehr gute Begründung haben, um spielende
Kinder zu filmen.
Stellen Sie sich einfach einmal vor, jemand filmt Kinder auf einem Spielplatz.
Was glauben Sie wie da manche Mütter und die Polizei reagieren.
Siebtens:
Welcher Schuss soll nach hinten los gehen?
Dass ich Anzeige erstatten würde wegen Belästigung meiner Kinder?
Lächerlich.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Man sollte schon mal mit der Kirche im Dorf bleiben:
Auch, wenn es sich hier um Kinder handelt, gibt es dafür kein eigenes Standrecht.
Personen in der Öffentlichkeit zu filmen, ist in Deutschland noch immer - zum Glück - erlaubt; egal, um wen es sich dabei handelt.
Gleich über "Rechtsanwälte" nachzudenken, oder, ob hier jemand in seine "Schranken verwiesen" werden muss und soll, "sexuelle Belästigungen" zu sehen, oder gar zu unterstellen, dass der Filmer die Kinder womöglich "angreift", läßt schon deutlich verstärkt paranoide Persönlichkeitszüge vermuten.
Gerade im Zusammenhang mit der Ausgangslage, bei der sich der Mann wohl durch die Kinder gestört fühlt, an Pädophilie zu denken, ist wirklich hirnrissig.
Es bleibt festzustellen: Der darf das und genau deswegen braucht er dazu auch keine 'Begründung'. Wer das nicht will, muss eben seine Kinder wegschließen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
nun melde ich mich als Themengeber mal wieder in das Geschehen ein. Da hab ich ja wohl ganz schön was ausgelöst.
"Wer das nicht will, muss eben seine Kinder wegschließen".
Das ist aus meiner Sicht genau die Absicht des Nachbarn. Somit benutzt er das Filmen um die Kinder zu verscheuchen. Mittlerweile haben mir meine Kinder erzählt, dass sie ihm auf seinen Balkon winken und gestikulierend zurückfotografieren. Effekt: Er zieht sich schnell in sein Wohnzimmer zurück.
Trotzdem möchte ich nicht unvergessen lassen, dass dieser Nachbar auch schon lautstark Ausdrücke von Balkon "geschmettert" und sogar schon runtergespuckt hat. Dagegen haben wir ihn in einem höflichen Brief darauf hingewiesen, dass wir dies nicht dulden. Nun die Filmerei. Die Frage ist, was kommt als nächstes?
Ich möchte eigentlich meinen Frieden und vermittle den Kindern auch immer sich an die Ruhezeiten zu halten, was sie auch tun.
Unterm Strich glaube ich, dass selbst dann, wenn alle Kinder des Wohngebiets weg wären, dieser Nachbar noch etwas zu meckern hätte.
Es gibt Leute, die schütteln den Kopf solange über einem Teller Suppe, bis ein Haar drin ist.
Also grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man nicht gleich mit Kanonen schießen muss, aber denoch auch nicht alles dulden.
Deshalb die Frage, was man machen kann. Z.B. Aushang an´s schwarze Brett im Haus- ohne Namensnennung des Nachbarn zum Sachverhalt "Kinder filmen".
nehmen wir mal an folgender Aushang käme ans schwarze Brett des Hauses in dem der nachbar wohnt:
Die unerlaubte Foto- und Videoaufnahme von Kindern ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die vom gesetzlichen Vertreter mittels Unterlas-sungsklage bzw. als einstweilige Verfügung geltend gemacht werden kann.
Ebenso kann dies ggf. gesetzlich als pädophile Handlung geahndet werden.
Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 334 Wohnort: Randersacker bei Würzburg
Verfasst am: 31.07.07, 09:01 Titel:
Da der Nachbar von diesen Aussagen nicht betroffen ist, ist das imo eine offensichtliche Provokation und wird den Streit weiter eskalieren.
Dem Nachbarn damit indirekt Pädophilie zu unterstellen, wird sicher auch nicht zum Frieden beitragen. _________________ Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege
danke für die Rückmeldungen. Das ist genau der Grund, warum ich vor dem Aushängen erst frage. Wahrscheinlich wäre es wirklich überzogen. Obwohl meiner Meinung nach ja kein Name erwähnt wird und das ganze eine allgemeine Information darstellt.
Ich denke, dass ich zunächst mal abwarte, was mit den Bildmaterial passiert. Wahrscheinlich gibt er dies an den Vermieter weiter. Es kann ja sein, dass ein Kind in Augenblick des "Foto auslösens" einen Fuß an einem Ball hatte - und das Fußballspielen ist ja VERBOTEN.
Dann allerdings weiß ich, dass er gefilmt hat und dass dies als Beweißmittel nicht zulässig ist.
Unterm Strich ist das Ganze sowas von unnötig. Ich habe den Nachbarn ja auch schon mal angeboten, das ganze bei einem Bier zu besprechen- hat er abgelehnt. Ich glaube er braucht diese Art von Disharmonie.
Ich würde versuchen, das Thema nicht weiter aufzuschaukeln.
Foto/Filmaufnahmen von Örtlichkeiten z.B Sandstrand, Schwimbad oder Spielplatz ist meines Wissens so erlaubt, wenn die Örtlichkeit als solches im Mittelpunkt steht. Das einzelne Filmen/Fotografieren einer Person bedarf der ausdrücklichen Genehmigung bzw Zustimmung dieser.
Ferner möchte ich aus eigener Erfahrung aus meiner Kindheit erwähnen:
Wir hatten 3 Grundstücke weiter auch einen Nachbar etwas älteren Jahrgangs und diese hatte mich und meinen Freund grundlos beschimpft. Und jeglicher Kontakt mit diesem Nachbar war für uns ein "Feindkontakt". Dann waren wir mal zu laut so das ein angeblicher "Kommisar" sich telefonisch bei meinen Eltern sich meldete u.s.w.
Einfach Verrückt. Heute (als zweifacher Familienvater) würde ich gleich ein "entspanntes" Gespräch suchen (ggf. bei einer Tasse Kaffee) Wenn man herausfindet wo genau die Spannung zwischen den Kindern und diesem Nachbarn liegt, kann man auch eine Lösung oder zumindest einen Kompromiß finden ohne gleich Gesetze hinzuzuziehen.
Kinder können wirklich sehr laut sein und teilweise sehr respektlos und frech. Mein Sohn hat auch schonmal einen Spruch reingehauen den man nicht Akzeptieren muß und als Konsiquenz ein "Entschuldigung" folgen mußte. Meistens kann man mit den allermeisten Kindern respektvoll reden. Gerade hier macht der Ton die Musik. In Ihrer geschilderten Situation wurde das Gespräch offensichtlich aufgegeben und wenn geht es nur noch über den Vermieter und dieses führt zu einer weiteren Verhärtung der Fronten. Suchen Sie nochmals das Gespräch mit dem Nachbarn und den Kindern zusammen. Das wird sicherlich mehr Ruhe bringen als irgendeine Polizei oder Ordnungsamt es je könnte. Viel Erfolg.
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