Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo zusammen,
ich wohne in einer Eigentumswohnung, der Vermieter hat mir den Kauf angeboten.
Ich würde auch freudig zustimmen, jedoch hat die Eigentümerin,die über mir wohnt,
einen Holzboden verlegen lassen. Meines Wissens und nach Aussagen eines Be-
kannten, der sich damit auskennt, wurden diese Matten zur Lärmdämmung, die
unter den Holzboden gehören, nicht verlegt. Die Folge ist, daß ich hier mitkriege,
wenn oben das Licht angeschalten wird, wo sie gerade geht, wenn Türen auf-
und zugemacht werden, wenn Wasser läuft usw..Das ist vor allem nachts
störend. Frage: kann ich dagegen irgendwas tun?
Danke und mit freundlichen Grüssen: B.
Der Fußbodenbelag gehört nach der maßgeblichen Bestimmung des § 5 Abs. 2 WEG zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers. Demgegenüber ist die über der Rohbaudecke liegende Trittschalldämmung dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen (BGH, Urteil v. 6.6.1991, VII ZR 372/89). Konsequenz: Ändert nun einer der Wohnungseigentümer den in seinem Sondereigentum verlegten Bodenbelag, macht er von der ihm durch § 13 Abs. 1 WEG eingeräumten Befugnis zur Nutzung seines Wohnungseigentums zunächst bedenkenlos und rechtlich zulässig Gebrauch.
Die Grenzen dieser Befugnis ergeben sich dann jedoch aus § 14 Nr. 1 WEG. Danach darf von dem Sondereigentum nur in einer Weise Gebrauch gemacht werden, dass dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Wird dieses Maß überschritten, kann jeder Wohnungseigentümer den Störer auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch nehmen. Bei einer Auswechslung des Bodenbelags besteht ein solcher Nachteil für andere Wohnungseigentümer i. d. R. in einer Verringerung des Trittschallschutzes.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.