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ALG2 erhalten aber keine Nebenkosten bezahlt

 
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Ponifix
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Anmeldungsdatum: 14.09.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 15:34    Titel: ALG2 erhalten aber keine Nebenkosten bezahlt Antworten mit Zitat

Person X ist sehr verzweifelt und macht sich grosse Sorgen. Da er viele Schulden hat und schon wegen Warenkreditbetruges vorbestraft ist, hat er einen grossen Fehler gemacht. Wieder einmal drohte ein Warenhaus X damit eine Strafanzeige zu erstatten wenn er nicht unverzüglich in hohen Raten die gelieferte Ware abbezahlen würde. Also bezahlte X vier Monate lang nur die Kaltmiete und keine Nebenkosten an seinen Vermieter um damit die Raten für das Versandhaus begleichen zu können. Nun flatterte X die fristlose Kündigung der Wohnung ins Haus, da die ausstehenden Nebenkosten schon zwei Kaltmieten erreicht haben. X hatte vor einem Jahr schon einmal eine Wohnraumskündigung, die der Vermieter aber zurückgezogen hatte, nachdem X die ausstehenden Miete begleichen konnte. Soweit X weiss, kann man nur einmal eine Kündigung abwenden indem man die ausstehenden Kosten bezahlt. Was soll X nur tun?

Wenn er zur ARGE geht und dort alles beichtet, was könnte dann passieren? Das Jobcenter weiss von den Vorstrafen von X und bisher waren die Sachbearbeiter immer sehr freundlich und verständnisvoll zu ihm. Er bekam sogar ein Darlehen der ARGE um damit seine Stromnachzahlung bezahlen zu können.

X beschäftigen nun einige Fragen...

Könnte die ARGE eine Strafanzeige erstatten weil er die Nebenkosten nicht an den Vermieter überwiesen, sondern für eine andere Sache verwendet hat? Es geht hier um einen Betrag von insgesamt 500 Euro.

Wie stehen die Chancen das die ARGE für ihn die Kaution einer neuen Wohnung übernimmt? Den Umzug könnten Freunde für ihn erledigen, aber die Kaution könnte X nicht selbst aufbringen.

Ist es überhaupt möglich ein zweites Darlehen bei der ARGE zu beantragen?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Straftatbestand sehe ich da eigentlich nicht. Da aber die KdU-Leistungen zweckgebunden sind, können sie zurückgefordert werden, wenn sie nicht für den genannten Zweck verwendet wurden.
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