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Vollmacht - Vertrag so rechtsgültig

 
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freak89
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 01:19    Titel: Vollmacht - Vertrag so rechtsgültig Antworten mit Zitat

Hallo,
das Thema hat nicht direkt mit Anwaltsrecht zu tun, passt aufgrund der Vollmacht jedoch gut in dieses Forum, falls ein Moderator dies anders sieht, dann bitte in ein passendere Forum verschieben:

Beispielvertrag:
"Person A bevollmächtigt Person B hiermit sie beim Wettbewerb C im Jahre X anzumelden und in ihrem Namen daran teilzunehmen, insbesondere alle Aufgaben des Wettbewerbs nach bestem Wissen und Gewissen zu lösen. Sollte Person A einen oder mehrere Preise bei Wettbewerb C im Jahre X gewinnen, so ist Person A verpflichtet alle erhaltenen Preise gegen die Summe Y an Person B auszuhändigen. Die Übergabe der Summe Y von B an A erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Gewinner des Wettbewerbs C im Jahre X, die Übergabe aller erhaltener Preise von A an B erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt von Wettbewerb C im Jahre X. Bei einer Überschreitung der Frist seitens Person B, erlischt ihr Rechtsanspruch auf die Preise von Person A. Bei einer Überschreitung der Frist seitens Person A, ist der Neuwert aller erhaltener Preise innerhalb von 14 Tagen an Person B zu entrichten."

Voraussetzung: Der Vertrag widerspreche nicht den Teilnahmebedingungen von Wettbewerb C.
1. Ist dieser Vertrag rechtsgültig?
2. Würden Sie einige Formulierungen ändern?
3. Sehen Sie eine Benachteiligung von Person A oder B oder ist der Vertrag "ausgewogen"?

Vielen Dank im voraus
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Voraussetzung: Der Vertrag widerspreche nicht den Teilnahmebedingungen von Wettbewerb C.

Falls nicht, bestimmt aber dem. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich für einen anderen an einem Wettbewerb teilnehme, wenn ich die Leistung höchstpersönlich erbringen muß, zum Beispiel beim Sport.
Zitat:
und in ihrem Namen daran teilzunehmen,

heißt doch nichts anderes als: ich, B, tue so als sei ich A.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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freak89
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 22.09.07, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteilweswegen rechtswidrig? zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigthier nicht gegeben, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, ..."

Also Vorspiegelung falscher Tatsachen ist in gewisser Weise gegeben, allerdings wird kein Vermögen beschädigt, da das Preisgeld so oder so ausgegeben wird. In wie fern der Vermögensvorteil von Person B hier rechtswidrig sein könnte bleibt mir schleierhaft, wo ist das definiert?

Der Wettbewerb besteht darin Aufgaben von zu Hause in bestimmter Zeit zu lösen(also nicht wie beim Sport), daher sehe ich keinen Unterschied ob Person B die Lösung an Person A gibt, diese nimmt teil, erhält einen Preis und gibt ihn an Person B oder ob Person A direkt Person B bevollmächtigt für sie teilzunehmen, da die Weitergabe der Lösungen keinen Widerspruch zu den Teilnahmebedingungen darstellt und das Ergebnis das selbe ist.
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freak89
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das tut sie ja, aber eben nicht nur das.
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das tut sie ja, aber eben nicht nur das.
Also will sie 2x teilnehmen? Geschockt

Warum schließen A und B nicht einen Vertrag ohne Außenwirkung bzgl. des Wettbewerbs? A nimmt als A teil, B als B. Wenn B gewinnt, bekommt später A den Gewinn von B - im Gegenzug erhält B nichts (Schenkung) oder Gegenleistung X (gegenseitiger Vertrag).

Nur wenn B als A teilnehmen soll, (und ev. noch A als A), dann dürfte das Komplikationen geben (die vormals Erwähnten)

Grüße
KurzDa
_________________
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freak89
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 30.09.07, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings gibt es dann logistische Engpässe, dieser Vertrag ist zwar mit ein und derselben Person B geplant, allerdings mit Personen A1, A2, A3, A4.....
Die Aktionen der Personengruppe A müsste in einem sehr schmalen Zeitfenster koordiniert werden, daher ist es sinnvoller, wenn Person A eine Vollmacht zur Teilnahme an Person B erteilt, weiterhin die Frage: Ist das so möglich?
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