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Frau X kauft sich bei einem Online Auktion Ware X.
Lieferung per vor Kasse, nach drei Wochen ist die Ware noch nicht bezahlt .
Der Händler schickt nach drei Wochen eine Mahnung, weill das Geld noch nicht bezahlt ist und droht das ein Inkasso Unternehmen einschalten wird.
Ist die vorgehenweise des Online Händler Rechtlich.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.09.07, 06:39 Titel: Re: Mahnung
kulmbach hat folgendes geschrieben::
Ist die vorgehenweise des Online Händler Rechtlich.
Und nicht nur das - ich halte sie sogar für rechtlich einwandfrei!
Ach so - verschiebibert ins Verbraucherrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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