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herr k (käufer) ersteigert einen satz reifen bei Internetauktionshaus [Name geändert] von herrn v (verkäufer). beides privatleute.
in der auktionsbeschreibung ist kein vermerk zu einem treuhandserice.
da das bewertungsprofil des verkäufers ziemlich schlecht ausfällt möchte der käufer zur sicherheit einen bekannten treuhandservice nutzen.
da der käufer auch eine günstigere versandart kennt, schlägt er dem verkäufer vor sich um den versand zu kümmern (indem er dem verkäufer einen karton und eine paketmarke für den versand der ware zusendet, sodass der verkäufer die ware nur noch in den karton legen muss, diesen verschliessen und die marke drauf.).
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nach kurzem zögern ist der verkäufer sowohl mit dem treuhandservice wie auch mit der versandart des käufers einverstanden.
ein auftrag wird beim treuhandservice gestartet und der käufer zahlt sofort.
um den versand abzuwickeln sendet der käufer dem verkäufer (wie vereinbart) einen karton zu; mit darin liegender paketmarke für den versand zurück.
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da einige zeit vergangen ist und der käufer nichts mehr vom verkäufer gehört hat, schaut der k mal bei der versandverfolgung des paketes , wo der karton geblieben ist.
dabei sieht er, dass der karton bei der nächsten postfiliale lagert und wartet bis er abgeholt wird.
daraufhin ruft k den v an und teilt ihm dies mit. v sagt zu, dass er den karton holen wird.
einige tage später erhält der k den karton zurück mit dem hinweis, dass er nicht zugestellt werden konnte.
daraufhin kontaktiert er erneut den v und fragt was schief gelaufen ist.
v erklärt, dass es bei der anschrift 2 namen gibt und es wohl irgendwie zu einer verwechslung gekommen sein muss.
man einigt sich, dass die versandkosten geteilt werden und k versendet erneut den karton zu v (mit leicht abgeänderter adresse/name).
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wieder verfolgt k den verlauf des versandes und ruft bei v an , kurz nachdem er den karton erhalten hat.
der vater des v ist am telefon und will sich darum kümmern die reifen am nächsten tag zu versenden. hat sich aber über den eigenen sohn aufgeregt, auf was er sich da bloss eingelassen hat.
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am nächsten tag bekommt der k eine mail vom v in der er erklärt, dass er die reifen so nicht versenden kann und es auch nicht will.
v will nun das geld auf sein konto und will nichts mehr vom treuhandservice wissen.
v will nun auch nicht mehr so versenden wie abgemacht, sondern lieber über eine eigene spedition.
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k teilt v mit, dass er damit nicht einverstanden ist und weist auf die bereits getätigten investitionen hin.
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der ton der mails wird immer unfreundlicher....
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v beharrt auf der meinung, dass er auf die bei Internetauktionshaus [Name geändert] genannten bedingungen bestehen kann. und k soll ihm das geld auf sein konto überweisen. beim versand wäre er evtl. auch bereit so zu versenden wie es der k vorgeschlagen hat.
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k ist davon überzeugt, dass die konditionen der Internetauktionshaus [Name geändert]-auktion nichtig sind, da man nach der auktion einen neuen "vertrag" geschlossen hat.
der käufer möchte , dass die bezahlung über den treuhandservice abgewickelt wird und der versand wie besprochen.
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langer text geworden... sorry
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wer ist im recht?
kann der verkäufer die vereinbarung einseitig auflösen?
oder ist der käufer im recht... und der verkäufer muss sich an die vereinbarungen (treuhandservice + versandart) halten?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.09.07, 06:28 Titel:
c18xe16v hat folgendes geschrieben::
mmh... keiner ne meinung dazu?
Könnte am WE liegen, aber auch am falschen Forum - verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
zur rechtlichen Seite kann ich hier leider nichts sagen. Ich würde aber vermuten, dass als Käufer auf seinem Recht zu pochen und dies auch durchzusetzen vermutlich viel Arbeit und evtl. einen Anwalt erfordern würde.
Internetauktionshaus [Name geändert] hat doch einen Käuferschutz (für Käufe über 25 Euro oder so). Bei normaler Bezahlung riskiert man also höchstens 25 Euro. Oder man kann Bezahlung per Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] probieren, da gibt es auch einen Käuferschutz (Details siehe Internetauktionshaus [Name geändert], Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] Hilfeseiten).
Der Weg des geringsten Widerstands wäre jetzt gütliche Einigung, normale Bezahlung, bereits angefallene Kosten mit Verkäufer teilen. Oder wenn der Käufer wirklich einen extrem schlechten Ruf hat evtl. vorschlagen, die Transaktion abzubrechen (dem Verkäufer werden dann die Verkaufsgebühren von Internetauktionshaus [Name geändert] erstattet) und zukünftig nur bei Verkäufern mit gutem Ruf einkaufen.
Um sein Recht zu kämpfen – sofern der Käufer denn 100 %ig und eindeutig im Recht wäre, das kann ich nicht sagen – würde sicher mehr Nerven und evtl. anwaltliche Hilfe kosten. Oder man könnte noch mal bei einer Verbraucherschutzzentrale anfragen, ob die was zur Lage sagen können.
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