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Lachverbot in ÖPNV-Ausweise

 
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 10:37    Titel: Lachverbot in ÖPNV-Ausweise Antworten mit Zitat

Hi,

Kann ein Verkehrsunternehmen oder ein Verkehrsverbund in den Tarifbestimmungen bzw. Beförderungsbedingungen verbieten, dass keine Lichtbilder mit lächelnden Gesicht verwendet dürfen?

Nehmen wir mal folgendes Beispiel an:

Person A Beantragt eine Abo-Jahreskarte (Ein Fahrausweis die so lange Gültig ist bis man den Abo-Vertrag kündigt) und dazu ist ein Lichtbild erforderlich, benötigt werden diese auch für Schülermonatskarten. Person A gibt u.a. seinen Lichtbild ab und paar tage Später bekam A seinen Ausweis.
Nun 3 Monatskarte später sind die Beförderungsbedingungen geändert worden, dazu auch das keine Lichtbilder mit lächelndem Gesicht mehr verwendet werden können, und vorhandene Ausweise mit solche Lichtbilder werden dann für Ungültig erklärt.

Nun eines Tages Steigt Person A in die Straßenbahn ein und da kommt auch ein Kontrolleur auf Person A zu und dieser verlangt den Fahrausweis von A.
Brav zeigt Person A seine Abo-Jahreskarte vor und der Kontrolleur sagt zum A, dass dieser Ausweis Ungültig ist. Person A fragt Warum und der Kontrolleur sagt zum A das ein Lichtbild mit lächelnden Gesicht drauf ist und das Ausweise mit solche Lichtbilder nicht mehr Gültig sind. Also Lachen ist verboten. Nun Muss Person A seinen PA und 40,- € rausrücken und ist Sauer und das nur wegen einen Lichtbild mit lächelnden Gesicht.
_________________
Mfg Skayritera Winken
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas gültig sein soll. Wichtig für das Lichtbild ist ja nur die Erkennbarkeit der Person. Und im Zweifel den Pass zeigen, um die Identität nachzuweisen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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deathwalker81
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Bildern für den Reisepass darf man ja auch keine Zähne zeigen... sind jetzt etwa schon die Verkehrsbetriebe auf dem Biometrie-Trip? Geschockt
_________________
"Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
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Gobbelino
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Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

über Änderungen von AGB muss der Kunde meines Wissens nach auch schriftlich informiert werden – das machen zumindest all meine Banken, Handelspartner, etc.. Dem Kunden muss außerdem eine Frist gewährt werden, in der er Einspruch einlegen oder kündigen kann, wenn irgend etwas zu seinem Nachteil verändert wird. Hat der Verkehrsverbund so eine Aufklärung verschickt?

Gobbelino
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route
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Anmeldungsdatum: 12.05.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 03:56    Titel: Antworten mit Zitat

Aber ÖPNVs haben nicht die Adresse all ihrer Kunden - wie können sie dann eine AGB-Änderung mitteilen? Zumindest bei meiner Karte mit Foto wollte vom örtlichen ÖPNV niemand meine Adresse haben und seitdem hat sich so einiges an der "Beförderungsbedingung" getan, meist zum Nachteil des Kundens. Aber direkt informiert wurde ich noch nie, meistens über Presse und hörensagen.

Aber zurück zum Thema, IANAL & IMHO:
Ich bezweifle, daß so eine Begründung vor Gericht bestand hat, wenn auf dem Foto die Person klar zu erkennen war. Schlißelich hat die ÖPNV als Vertragspartner bei der Herausgabe der Jahreskarte seinen Segen für mindestens 1 Jahr im Voraus gegeben, und kann die Karte nicht ohne Benachrichtigung und einseitig als ungültig erklären.

Schließlich sind auch in amtlichen Dokumenten wie Führerscheine (die ja theoretisch nie erneuert werden müßten) oder Ausweise noch Haufen alte Fotos zu finden und sie sind weiterhin gültig bis zum Ablaufdatum. IMHO sollte der ÖPNV erst explizit bei Dir um Austausch bitten, oder bei der Verlängerung der Karte darauf aufmerksam machen.

Vielleicht schlicht einen falschen Kontrolleur erwischt? In manchen Städten wie Berlin werden Schwarzfahrer-Kontrollen per Ausschreiben an billigsten externen Firmen ausgegliedert, deren Vertrag einzig darin besteht eine bestimmte Anzahl an "Schwarzfahrer" zu erwischen. Mit der Folge, daß im gesamten Liniennetz zweifelhafte Typen in Schlägertruppmanier herumlungern, die nur interessiert sind ihre "Quote" zu erfüllen:
http://de.indymedia.org/2007/01/166330.shtml
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