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hallo,
der arbeiter a hat beim arbeitgeber b auf wunsch des AG hin, zwei wochen vor aufnahme in ein arbeitsverhältnis schwarz sicherlich hat auch der AN gewusst das die strafbar ist,und den finanziellen vorteil mitgenommen,aber der AG drängte auf diese regelung.
noch in der probezeit will der AN kündigen,da der AG ihn nicht bezahlt oder nur teilweise.
der AG droht mit anzeige beim arbeitsamt wenn der an dies tut.
er behauptet,er könne seinerseits auch rückwirkend die anmeldung machen und für ihn wäre das ohne konsiquenzen,das arbeitsverhältnis besteht seit 8 wochen(offiziell) in offiziell seit 2 monaten.angemeldet hat der Ag das arbeitverhältnis bei der karnkenkasse z.B nach der schwarzarbeit
frage ist: was passiert dem AN wenn er eine selbstanzeige beim arbeitsamt macht?
vielen dank im voraus
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