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Hallo,
mal angenommen, jemand schickt nach 15 monaten ein computerteil zurück zum händler weil dieses nicht mehr funktioniert. der händler sagt, die garantie vom hersteller wäre bereits nach 12 monaten abgelaufen, deswegen schickt er es weiter zum vorlieferanten , aber nicht zum hersteller. mitlerweilen nimmt man auch mit den hersteller kontakt auf, der widerrum, genehmigt einen den austausch , weil er ja 24 monate garantie auf seine teile gibt und nicht 12. und man solle doch den händler informieren. der händler wiederrum, ist der meinung da nur 12 monate garantie auf dem gerät sind, lässt er es beim vorlieferanten verschrotten, und gibt den kunden einen zeitwert von ca 55% des ursprungs preises. was kann der kunde tun, um wieder an sein teil zukommen, da es ihm ja der hersteller austauschen würde, da ja 24 monate garantie darauf sind und nicht nur 12 , so wie es der händler gedacht hat. mitlerweilen hat der händler seinen fehler mit der garantie eingesehen, erstattet aber den kunden weder eine gleichwertiges teil noch einen höheren zeitwert. darf der händler einfach so ohne zufragen eigentum des kunden vernichten? was ist mit der garantie des herstellers, daran ist doch auch der händler gebunden wenn der hersteller damit wirbt oder? jemand ne idee???
was kann der kunde tun, um wieder an sein teil zukommen
Da es verschrottet wurde, liegt Unmöglichkeit vor. Der Kunde kann sein Teil nicht wiederbekommen. In Frage kommen würde Schadenersatz aus Vertrag sowie Schadenersatz aus Eigentumsverlust. Hier wird aber der Zeitwert des Gerätes zugrunde gelegt - wenn dieser bei nur 55% des Neupreises liegt, dann kann der Kunde auch nicht mehr verlangen.
Ev. bringt es aber mehr, sich an den Hersteller zu wenden und ihm den Sachverhalt zu schildern. Ich könnte mir vorstellen, dass der Hersteller sehr kulant sein wird.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Hersteller hatte ja austausch bereits genehmigt, nur der händler war der meinung es sind nur 12 monate garantie auf dem gerät, deswegen wurde es nicht zum hersteller weitergeleitet.
hersteller wird auch nichts weiter unternehmen, da ja das gerät vom händler verschrottet wurde. Da man ja ein neues austausch gerät erhalten hätte, wie hoch wäre dann der zeitwert?
Der Kunde hat ein Austauschgerät erhalten - damit ist doch sein Schaden gedeckt. (vorausgesetzt, dass Austauschgerät war in einem ähnlichen oder besseren Zustand wie das alte)
Was möchte denn der Kunde noch?
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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nein, der kunde hat kein austausch gerät, weil der händler das gerät verschrotten hat lassen, weil er der meinung war , die garantiezeit wäre abgelaufen. und hat den kunden nur einen zeitwert von 50% angeboten. wärend der kunde aber gleichzeitig mit dem hersteller support geschrieben hat, hat dieser in einen austausch genehmigt, aber dazu müsste er das nicht mehr vorhandene gerät einschicken. muss das der kunde so hinnehmen?
Am Zeitwert ändert sich deshalb nichts. Aber ich denke, dass der Hersteller dem Händler ordentlich auf die Füsse steigt und sich gegenüber dem Kunden sehr kulant zeigen wird.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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