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folgender Fall:
X hat im Geschäft A ein technisches Gerät gekauft, nach etwas mehr als 3 Monaten ist es defekt und X geht zurück zu A, um zu reklamieren.
A verweigert die Entgegennahme mit dem Hinweis, daß X das Gerät unfrei an C senden solle, dieser sei mit der Abwicklung beauftragt.
A beharrt auch nach Hinweis darauf, daß Gewährleistung und nicht eine Garantie in Anspruch genommen werden soll auf diesem Standpunkt.
A argumentiert, er sei nur verpflichtet, einen kostenfreien Reklamationsweg anzubieten, nicht aber, die Reklamation selbst abzuwickeln.
X möchte aber direkt bei A reklamieren, da das Postamt schlechtere Erreichbarkeit und Öffnungszeiten bietet als A.
Frage: Kann A seine Funktion als Ansprechpartner bei Reklamationen wirksam delegieren ?
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