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Verfasst am: 15.09.07, 13:39 Titel: Kinderzuschlag abgelehnt wg Einkommen des Kindes??
Folgender Fall:
Frau F. hat einen 15 Monate alten Sohn und war bis vor kurzem in Erziehungsurlaub, alleinerziehend-folglich ALG2 Bezieherin.
Nun fängt Frau F. wieder an Teilzeit zu arbeiten und verdient 150 Euro mehr, als als ALG Empfänger. Sie lebt mit ihrem Sohn in einer ETW, die abbezahlt wird, alleine.
Sie beantragte Kinderzuschlag bei der Familienkasse, der abgelehnt wurde, da "das Einkommen des Kindes die Höhe des Zuschlages erreicht".
Was zählt als Einkommen des Kindes? Der Kindesunterhalt des Vaters? Das Kindergeld?
Was kann dagegen unternommen werden? Wie müsste der Widerspruch lauten, den Frau F. einreichen wird?
Unterhalt zählt soweit ich weiss als Einkommen des Kindes.
Korrekt. Das zu berücksichtigende Einkommen wird nach den Grundsätzen des § 11 SGB II ermittelt, siehe § 6a Abs. 3 BKKG.
Allgmein gilt zum Kinderzuschlag:
Der Kinderzuschlag wird begründet durch das familienpolitische Anliegen, Situationen vorzubeugen, in denen Familien allein wegen ihrer Kinder zusätzlich auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) angewiesen sind. Der Kinderzuschlag ist also für einkommensschwache Eltern vorgesehen, die zwar mit ihren Einkünften und Vermögen ihren eigenen Bedarf abdecken (Mindesteinkommensgrenze), wegen des Bedarfs der Kinder Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätten.
Das trifft auf den geschilderten Fall gerade nicht zu. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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