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Kinderzuschlag abgelehnt wg Einkommen des Kindes??

 
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Physio_mf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54
Wohnort: Taunusstein

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 13:39    Titel: Kinderzuschlag abgelehnt wg Einkommen des Kindes?? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:
Frau F. hat einen 15 Monate alten Sohn und war bis vor kurzem in Erziehungsurlaub, alleinerziehend-folglich ALG2 Bezieherin.
Nun fängt Frau F. wieder an Teilzeit zu arbeiten und verdient 150 Euro mehr, als als ALG Empfänger. Sie lebt mit ihrem Sohn in einer ETW, die abbezahlt wird, alleine.
Sie beantragte Kinderzuschlag bei der Familienkasse, der abgelehnt wurde, da "das Einkommen des Kindes die Höhe des Zuschlages erreicht".
Was zählt als Einkommen des Kindes? Der Kindesunterhalt des Vaters? Das Kindergeld?
Was kann dagegen unternommen werden? Wie müsste der Widerspruch lauten, den Frau F. einreichen wird?

Vielen Dank für Ratschläge und Hilfe Smilie
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flokon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Unterhalt zählt soweit ich weiss als Einkommen des Kindes.
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

flokon hat folgendes geschrieben::
Unterhalt zählt soweit ich weiss als Einkommen des Kindes.

Korrekt. Das zu berücksichtigende Einkommen wird nach den Grundsätzen des § 11 SGB II ermittelt, siehe § 6a Abs. 3 BKKG.

Allgmein gilt zum Kinderzuschlag:

Der Kinderzuschlag wird begründet durch das familienpolitische Anliegen, Situationen vorzubeugen, in denen Familien allein wegen ihrer Kinder zusätzlich auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) angewiesen sind. Der Kinderzuschlag ist also für einkommensschwache Eltern vorgesehen, die zwar mit ihren Einkünften und Vermögen ihren eigenen Bedarf abdecken (Mindesteinkommensgrenze), wegen des Bedarfs der Kinder Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätten.

Das trifft auf den geschilderten Fall gerade nicht zu.
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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