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Verfasst am: 20.01.08, 11:02 Titel: Raucherraum in kleiner Vereinsgaststätte in BW
Verein X betreibt eine kleine Vereinsgaststätte (Kneipe) in Baden-Württemberg. Es handelt sich dabei um einen Raum mit ca. 80 m². Kann dieser Verein durch den Einbau einer Trennwand (Glas) mit Türe einen Raucherraum einrichten? Muss der Raum von der Theke abgetrennt sein? Gibt es bezüglich der Größe eine Regelung im Bezug zum Haupt-(Nichtraucher-)Raum? Bezieht sich dies auf Sitzplätze oder m²-Zahl? Gibt es für den Einbau der Trennwand bauliche Vorschriften z.B. Brandschutz o.ä.?
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