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Abmahnung wegen vereinsschädigendem Verhalten

 
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Günter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 52
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 16:20    Titel: Abmahnung wegen vereinsschädigendem Verhalten Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um einen realen - unter juristischen Gesichtspunkten - aber abgeschlossenen Vorfall.
Das Ergebnis vorweg: Das Mitglied wurde nicht abgemahnt.
Weitere Maßnahme gegen das Mitglied stehen eher nicht an. Richtig einig ist man sich aber auch nicht. Winken

Das Mitglied XXXX schreibt:
Zitat:
Im Februar 2007 beschloss der erweiterte Verwaltungsrat mit großer Mehrheit, mich abzumahnen. Weswegen genau? Ja, das wußte er selber nicht. Daher wurde die Abmahnung Minuten später umgewandelt in einen Beschluss, zunächst das Gespräch mit mir zu suchen, um von dessen Ausgang abhängig zu machen, ob ich abgemahnt werden solle. Das Gespräch mit dem 'Vermittler' fand im Mai statt, war sehr lang und angenehm.


Der Vorstand nimmt dazu Stellung:

Zitat:
Im Februar 2007 hat es in einer öffentlichen Verwaltungsratssitzung eine Abstimmung über eine Abmahnung gegen XXXX gegeben. Die Abstimmung wurde jedoch nie zu einem Beschluss, da sich die Teilnehmer der Sitzung anschließend darauf einigten, dass ein Gespräch mit XXXX geführt werden solle.

Eine Abmahnung ist ein im Vereinsrecht verankertes demokratisches Recht, zu dem es keines konkreten Grundes bedarf. Hierzu reicht die Begründung "vereinsschädigendes Verhalten" aus. Somit war auch für den Beschluss, auf eine Abmahnung zu verzichten, nicht ausschlaggebend, dass es keine konkreten Gründe gebe, wie XXXX behauptet, sondern, dass die an der Sitzung beteiligten der Meinung waren, mit einem Gespräch strittige Punkte klären zu können.


Zu den Vereinsgremien:
- Vorstand (wird alle zwei jahre von der MV gewählt), tagt geheim.
- Verwaltungsrat (= Vorstand + vom Vorstand zu seiner Unterstützung berufene Mitglieder, i.d.R. auch zwei Jahre im Amt), tagt geheim.
- erweiterter Verwaltungsrat (= Verwaltungsrat + jedes Mitglied, das an der Sitzung teilnehmen möchte): tagt zwei bis dreimal jährlich, ist kein offizielles in der Satzung vorgesehenes Gremium, ermöglicht aber theoretisch jedem Mitglied, sich aktiv einzubringen, ohne dass es eine offizielle Funktion hat. Tagt vereinsöffentlich
- Mitgliederversammlung, tagt einmal jährlich, vereinsöffentlich

Nun interessieren sich beide Seiten dafür, wie das Ganze vereinsrechtlich zu bewerten ist.
Kann man eine Abmahnung aussprechen weil die Mehrheit eines Gremiums dafür ist, auch wenn sie keinen konkreten Grund dafür benennen kann oder will?

Ist 'vereinsschädigendes Verhalten' ein ausreichender Grund oder muss das konkretisiert werden?

Sind die Mitglieder des Gremiums in ihrem Abstimmungsverhalten völlig frei, brauchen also keinen Grund anzugeben, sondern können jeder für sich nach persönlichem Gewissen entscheiden, ob das Mitglied sich vereinsschädigend verhalten hat? (Analog zu Bundestagsabgeordneten)

Gruß, Günter
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ich denk schon, dass der Grund angegeben werden muss, weil sich ja sonst das Mitglied nicht wehren oder rechtfertigen kann.

Gruß roni
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

hatten wir das nicht erst gehabt?
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=123663

Oder was steht davon Abweichendes in der Satzung?

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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derkilian
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 176
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.09.07, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Günter,

meines Erachtens stellt die Mitgliedschaft in einem Verein ein Dauerschuldverhältnis zwischen Mitglied und Verein da. Eine Abmahnung hat dabei aus meiner Sicht die Funktion, den Vertragspartner dazu zu bringen, eine Vertragspflicht zu erfüllen oder etwas vertragswidriges zu unterlassen und kann bei weiterer Ignoranz zur fristlosen Kündigung i.S.v. § 314 BGB führen (Abs. 2: Abmahnung ist Voraussetzung). Wenn man das so sieht, wäre es natürlich der größte Schwachsinn, wenn man dem Mitglied den Grund nicht mitteilt. Wenn das also nicht geschieht, wäre die Abmahnung dann wohl ungültig.

Außerdem ist eine Abmahnung aus meiner Sicht von dem Organ auszusprechen, das auch die fristlose Kündigung aussprechen kann. Ein nicht satzungsggemäßes Organ ist das sicherlich nicht Smilie

Es grüßt: Der Kilian.
_________________
Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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Günter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 52
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten. Ich finde sie durchaus hilfreich.

Beide Seiten konnten ihre Position in der Schilderung des Sachverhalts übrigens gut wiederfinden.

Ich werde in den nächsten Tagen vielleicht nochmal nachlegen, was die Beurteilung konkreter Handlungen betrifft.

Danke, Günter
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