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Verfasst am: 16.09.07, 19:45 Titel: Prozesskostenhilfe nachträglich abgelehnt, keine Aufklärung
Hallo,
Folgender Fall:
Person A beantragt zivilrechtlich eine einstweilige Verfügung gegen ein Familienmitglied, da wiederholt A wiederholt Angriffe von B über sich ergehen lassen musste.
B ist A zwar körperlich unterlegen, wollte aber durch die verfügung endlich nach Jahren einmal Ruhe vor B haben. Unter Angriffe sind grundloses bespucken, treten, schlagen zu verstehen, aber auch beleidigen.
A sucht den zuständigen Rechtspfleger auf, der eine zivilrechtliche Klage empfiehlt, und wird zu einer Justizangestellten geschickt, welche alles durchspricht udn Klage empfiehlt.
Da A die Kosten auf keinen Fall tragen könnte, wird ihm zur Prozesskostenhilfe geraten, und es wird alles komplett ausgefüllt. A versichert sich noch einmal, dass diese auch bei einer Ablehnung einspringt, da A kein großes Vertrauen mehr in das deutsche Rechtssystem hat.
Die Justizangestellte beruhigt A.
Nun entscheidet der Richter, wie befürchtet, dass der Antrag abzulehnen ist, da es ein familien-internes problem seie. A ist enttäuscht, da z.T. tägliche Angriffe erfolgt sind, weswegen A schon vorher ausgezogen ist. Aber auch dort ist es bei zusammentreffen immer wieder zu Angriffen auf A gekommen, selbst das Konto wurde schonmal von B geplündert, wo es eine Verurteilung gab.
A wollte endlich mal einen Abschluss der Angriffe und Beleidigungen erwirken, aber das Recht scheint nur für priviligierte zu gelten.
Nun kommt ein weiterer Bescheid, worin die Prozesskostenhilfe abgelehnt wird.
A fällt aus allen Wolken, da er darüber nicht aufgeklärt wurde, und als angehender Student nich in der Lage ist, solche Kosten zu tragen.
A ist verzweifelt, udn weiß nicht was er tun soll
Die Prozesskostenhilfe springt auch für die Gerichtskosten und eigenen Anwaltskosten ein wenn man ein Verfahren verliert, dafür muss aber prinzipiell überhaupt auch PKH erstmal gewährt worden sein. Wenn man hier Risiken vermeiden will, macht man die Klageerhebung von der Bewilligung der PKH abhängig. Macht man das nicht ist es eigenes Risiko.
A hat es davon abhängig gemacht, udn ausdrücklich gesagt, dass er dies nur machen kann wenn die PKH einspringt.
Die Justizangestellte stellte es so dar, als wäre die PKH mit dem Antrag genehmigt, und hat die Möglichkeit der Ablehnung verschwiegen.
A weiß nicht was er tun soll, da dadurch sein Studium gefärdet ist
Ich glaube kaum, dass Ihnen das so gesagt wurde, dass die PKH bereits mit Antragstellung genehmigt sei. Evtl. wurde da Ihrerseits etwas Mißverstanden. Es dürfte mit etwas Nachdenken auch jedem klar sein, dass das nicht sein kann, da ansonsten für jeden Schwachsinn PKH bewilligt sein würde ohne das ein Richter darüber entscheidet. Der Streitwert dürfte im Übrigen nicht so hoch sein, dass eine riesige Gerichtskostenrechnung dabei rauskommt.
das ist es ja.
Der Streitwert lag laut dem Schreiben bei 1200 €
A hat ausdrücklich gesagt, dass er den Antrag nur stellen will, wenn sicher ist, dass die PKH einspringt.
A wusste nicht genau wie die PKH funktioniert und ließ sich dies erklären, es wurde jedoch nie die Möglichkeit der Ablehnung erwähnt.
A rechnete zusammen mit der Justizangestellten sein "Einkommen", welches nicht existiert, durch, und diese sagte, dass A aufgrund des niedrigen Einkommens keine Angst haben brauche.
A hat die einstweilige Verfügung nicht aus Spass beantragt oder um jemand Arbeit zu machen, hat sich sogar noch mehrfach für die Umstände, welche er bereitet, entschuldigt.
A will endlich die Gewissheit, dass er bei zukünftigen Angriffen auf sich eine Möglichkeit hat, sich zu wehren, da alle Strafanzeigen eingestellt wurden, obwohl die Angriffe zum Teil sehr massiv waren. A will doch nur einmal die Bestätigung haben, dass der Rechtsstaat ihn vor Angriffen schützen kann und dies auch tut. und zukünftige Angriffe sind vorprogrammiert
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.09.07, 22:40 Titel:
Da stimmt etwas hinten und vorne nicht.
Zitat:
A hat ausdrücklich gesagt, dass er den Antrag nur stellen will, wenn sicher ist, dass die PKH einspringt.
A wusste nicht genau wie die PKH funktioniert und ließ sich dies erklären, es wurde jedoch nie die Möglichkeit der Ablehnung erwähnt.
Wie das Wort "Prozesskostenhilfeantrag" schon aussagt, handelt es sich um einen Antrag, wenn A "angehender Student" sein soll, sollte ihm klar sein, daß ein Antrag positiv oder negativ beschieden werden kann.
Zitat:
Der Streitwert lag laut dem Schreiben bei 1200 €
Da ist das Prozeßrisiko nicht eben hoch, wenn A ab und an ein Brötchen weniger ißt, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, daß er die Prozeßkosten auch ohne PKH bezahlen kann.
Zitat:
Nun entscheidet der Richter, wie befürchtet, dass der Antrag abzulehnen ist, da es ein familien-internes problem seie.
Das ist Unsinn und absolut unglaubwürdig. Selbstverständlich nehmen sich Zivilgerichte auch familiärer Probleme an, soweit entsprechende Ansprüche bestehen. Da dürfte noch eine andere Begründung, und zwar eine zumindest nachvollziehbare, im Beschluss vorhanden sein.
ja, es gab eine Begründung, und zwar dass es eher angebracht wäre, dass alle auf die betreffende Person B besser eingehen würden und dies versucht würde mit sanften und zuredenden Worten zu klären, bzw. um B von zukünftigen Taten abzuhalten.
Dass nennt man also Opferschutz, ähm Täterschutz mein ich
Es tut mir wirklich Leid, wenn ich hier jemandem die Zeit klaue, nur wußte ich keinen anderen Rat mehr, als hier um Hilfe zu ersuchen.
Das mit den ruhigen Worten, glauben Sie mir, wurde schon jahrelang auch von verschiedenen Psychologen probiert, welche aber auch Geld dafür bekommen.
Nur wenn selbst diese Angriffe erleiden, und wie gesagt, diese bekommen auch dafür Geld, so ist es doch nicht meine Aufgabe, da anzusetzen, wo Experten scheitern.
Und gerade dann nicht, wenn schon viele, auch aktenkundige Angriffe auf mich erfolgten
Metzing hat folgendes geschrieben::
Wie das Wort "Prozesskostenhilfeantrag" schon aussagt, handelt es sich um einen Antrag, wenn A "angehender Student" sein soll, sollte ihm klar sein, daß ein Antrag positiv oder negativ beschieden werden kann.
Metzing
A hat den Antrag so wahrgenommen, dass die Justizangestellte diesen mit ihm ausfüllt und er damit auf der sicheren Seite ist. A dachte, die Prüfung wäre damit überstanden gewesen. Und nicht jeder angehender Student muss wissen, wie genau die PKH funktioniert. Er dachte, ein Rechtspfleger und eine Justizangestellte sollten Ihn soweit beraten können und müssen, dass er das Risiko einschätzen kann, welches A nicht ersichtlich war.
Aber so kann man sich irren
ja, es gab eine Begründung, und zwar dass es eher angebracht wäre, dass alle auf die betreffende Person B besser eingehen würden und dies versucht würde mit sanften und zuredenden Worten zu klären, bzw. um B von zukünftigen Taten abzuhalten.
Dann ist die Bewilligung von PKH abgelehnt worden,weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, vgl. § 114 ZPO. _________________ Karma statt Punkte!
außerdem ist A davon ausgegangen, dass der Streitwert auch die zu zahlenden Gerichtskosten sein werden, wurde aber glücklicherweise aufgeklärt darüber, und weiss nun, dass sein Studium dadurch nicht gefährdet sein wird, da die Gerichtskosten sich eher in dem 100 € und nicht in dem 1000 € Bereich befinden sollten
ja, es gab eine Begründung, und zwar dass es eher angebracht wäre, dass alle auf die betreffende Person B besser eingehen würden und dies versucht würde mit sanften und zuredenden Worten zu klären, bzw. um B von zukünftigen Taten abzuhalten.
Dann ist die Bewilligung von PKH abgelehnt worden,weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, vgl. § 114 ZPO.
Hmm, ich verstehe leider nicht, was noch reichen muss, um recht zu bekommen.
Jemand der mit einem Messer und mit Galsscherben auf einen losgeht, und das waren jetzt nur 2 rausgepickte Fälle, das reicht offensichtlich nicht
Es ging darum, dass A weitere Angriffe auf sich verhindern wollte, und hoffte durch eine einstweilige verfügung (ja, dazu hat der Rechtspfleger ihm geraten) dies zu erreichen.
Unter Angriffen zählten sowohl Beleidigungen jeder Art, Anspucken und auch direkte, körperliche Gewalt, und die Auforderung, außerhalb der elterlichen Wohnung ein Zusammentreffen zu vermeiden.
Eigentlich alles etwas Selbstverständliches, oder nicht?
Ohne ständig irgendwelche Angriffe befürchten zu müssen leben zu können.
Aber da der Richter dies als "familiäres Problem" ansieht, und A auffordert, B (also dem eigentlichen Täter) zu helfen, und keinen Handlungsbedarf sieht, wird es eben wieder so weitergehen und sich wiederholen:
Zufälliges Zusammentreffen, beleidigt werden: ignorieren
anfängliche Spuckversuche: versuchen zu ignorieren
körperliche Angriffe: versuchen, nicht auszurasten, da an körperlicher Auseinandersetzung, auch aufgrund WBK und Jagdschein nicht interessiert
starke Angriffe: Defensiv-Handlungen, evtl fixeren, um weitere Angriffsversuche zu verhindern, auf Polizei warten, wieder tagelang nur Stress, da es auch an einem jungen Menschen nicht komplett vorbeigeht.
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