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bambi2007 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 16.09.07, 17:33 Titel: wegen Trauerfall keine Feier. Wieviel kann berechnet werden? |
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Gibt es eine gesetzliche Regelung zu folgendem Fall:
Ehemann bucht für Ehefrau in einem Restaurant mit Hotle "Kaffe + Kuchen und Buffett für abends" zur Geburtstagsfeier. Am morgen der Geburtstagsfeier verstirbt der Ehemann. Die Feier wird abgesagt. Wie hoch ist der Anteil, die der Gestronom ansetzen kann?
Weitere Frage: im angegliederten Hotel haben Geburtstagsgäste einige Zimmer gebucht, die nun auch agbesagt wurden. Kann der Ehefrau der Ausfall in Rechnung gestellt werden? |
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Rolf22 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 523
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Verfasst am: 21.09.07, 22:34 Titel: |
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Im Prinzip ja. Aber aus Pietätsgründen wird ein seriöses Unternehmen in diesem schwerwiegenden Fall auf Forderungen verzichten. |
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gargamel111 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.11.2006 Beiträge: 242
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Verfasst am: 24.09.07, 16:04 Titel: Re: wegen Trauerfall keine Feier. Wieviel kann berechnet wer |
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bambi2007 hat folgendes geschrieben:: | Im angegliederten Hotel haben Geburtstagsgäste einige Zimmer gebucht, die nun auch agbesagt wurden. Kann der Ehefrau der Ausfall in Rechnung gestellt werden? |
Rolf22 hat folgendes geschrieben:: | Im Prinzip ja. |
Natürlich nicht. Warum sollte man das können? _________________ Feed Ally McBeal! |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 24.09.07, 20:07 Titel: |
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Die Ehefrau ist Erbin, also übernimmt sie auch die Verbindlichkeiten des Ehemannes. Der Gastwirt muss sich aber dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Stornierung gespart hat (wo steht das eigentlich?). Anders wird es m.E. nur wenn die Ehefrau nicht die volle Erbin ist, die Erbschaft ausschlägt o.ä. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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gargamel111 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.11.2006 Beiträge: 242
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Verfasst am: 25.09.07, 08:19 Titel: Re: wegen Trauerfall keine Feier. Wieviel kann berechnet wer |
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Das hat doch mit der Erbschaft nichts zu tun. Die Hotelzimmer wurden von den Geburtstagsgästen gebucht.
bambi2007 hat folgendes geschrieben:: | im angegliederten Hotel haben Geburtstagsgäste einige Zimmer gebucht, die nun auch agbesagt wurden. Kann der Ehefrau der Ausfall in Rechnung gestellt werden? |
Da muss das Hotel sich schon an diese halten. _________________ Feed Ally McBeal! |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 25.09.07, 12:25 Titel: Re: wegen Trauerfall keine Feier. Wieviel kann berechnet wer |
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gargamel111 hat folgendes geschrieben:: | Das hat doch mit der Erbschaft nichts zu tun. Die Hotelzimmer wurden von den Geburtstagsgästen gebucht.
Da muss das Hotel sich schon an diese halten. | Stimmt. Ich habe mich auf die erste Frage bezogen und vergessen, das kenntlich zu machen: bambi2007 hat folgendes geschrieben:: | Ehemann bucht für Ehefrau in einem Restaurant mit Hotle "Kaffe + Kuchen und Buffett für abends" zur Geburtstagsfeier. Am morgen der Geburtstagsfeier verstirbt der Ehemann. Die Feier wird abgesagt. Wie hoch ist der Anteil, die der Gestronom ansetzen kann? |
_________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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o_0grE noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.11.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 22.11.07, 15:07 Titel: |
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Na klar kann was in rechnung gestellt werden.
es wurde unterschrieben das die feier am DATUM stattfindet - der wirt kauft frische lebensmittel für XY leute, welche dort feiern.. die tische werden eingedeckt.. auch dies kostet personal und material (servietten, deko etc.)
und was kann dann letztendlich der wirt dazu das der ehemann stirbt ?
er kann doch dann nicht auf allen kosten für z.b lebensmittel, personal, deko, evtl weine etc. was extra für die feier gekauft wurde, herrichtung des festsaales etc. pp. sitzen bleiben.. |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 22.11.07, 19:57 Titel: |
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Der Ehemann war Vertragspartner des Wirtes. Wenn der Ehemann stirbt und der Wirt nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, muss er sich an die Erben wenden. Wenn die Ehefrau die Erbschaft ausschlägt, hat sie damit nichts zu tun. Der Wirt muss nun einen anderen Erben suchen, bis er fündig wird .
P.S. Die von den Gästen bestellten Zimmer bleiben unberührt. Obwohl die sich auf Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) berufen können. Dann werden die Kosten möglicherweise geteilt. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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