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wegen Trauerfall keine Feier. Wieviel kann berechnet werden?

 
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bambi2007
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Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 17:33    Titel: wegen Trauerfall keine Feier. Wieviel kann berechnet werden? Antworten mit Zitat

Gibt es eine gesetzliche Regelung zu folgendem Fall:
Ehemann bucht für Ehefrau in einem Restaurant mit Hotle "Kaffe + Kuchen und Buffett für abends" zur Geburtstagsfeier. Am morgen der Geburtstagsfeier verstirbt der Ehemann. Die Feier wird abgesagt. Wie hoch ist der Anteil, die der Gestronom ansetzen kann?
Weitere Frage: im angegliederten Hotel haben Geburtstagsgäste einige Zimmer gebucht, die nun auch agbesagt wurden. Kann der Ehefrau der Ausfall in Rechnung gestellt werden?
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Rolf22
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip ja. Aber aus Pietätsgründen wird ein seriöses Unternehmen in diesem schwerwiegenden Fall auf Forderungen verzichten.
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 24.09.07, 16:04    Titel: Re: wegen Trauerfall keine Feier. Wieviel kann berechnet wer Antworten mit Zitat

bambi2007 hat folgendes geschrieben::
Im angegliederten Hotel haben Geburtstagsgäste einige Zimmer gebucht, die nun auch agbesagt wurden. Kann der Ehefrau der Ausfall in Rechnung gestellt werden?

Rolf22 hat folgendes geschrieben::
Im Prinzip ja.

Natürlich nicht. Warum sollte man das können?
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 24.09.07, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ehefrau ist Erbin, also übernimmt sie auch die Verbindlichkeiten des Ehemannes. Der Gastwirt muss sich aber dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Stornierung gespart hat (wo steht das eigentlich?). Anders wird es m.E. nur wenn die Ehefrau nicht die volle Erbin ist, die Erbschaft ausschlägt o.ä.
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 08:19    Titel: Re: wegen Trauerfall keine Feier. Wieviel kann berechnet wer Antworten mit Zitat

Das hat doch mit der Erbschaft nichts zu tun. Die Hotelzimmer wurden von den Geburtstagsgästen gebucht.

bambi2007 hat folgendes geschrieben::
im angegliederten Hotel haben Geburtstagsgäste einige Zimmer gebucht, die nun auch agbesagt wurden. Kann der Ehefrau der Ausfall in Rechnung gestellt werden?


Da muss das Hotel sich schon an diese halten.
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 12:25    Titel: Re: wegen Trauerfall keine Feier. Wieviel kann berechnet wer Antworten mit Zitat

gargamel111 hat folgendes geschrieben::
Das hat doch mit der Erbschaft nichts zu tun. Die Hotelzimmer wurden von den Geburtstagsgästen gebucht.
Da muss das Hotel sich schon an diese halten.
Stimmt. Ich habe mich auf die erste Frage bezogen und vergessen, das kenntlich zu machen:
bambi2007 hat folgendes geschrieben::
Ehemann bucht für Ehefrau in einem Restaurant mit Hotle "Kaffe + Kuchen und Buffett für abends" zur Geburtstagsfeier. Am morgen der Geburtstagsfeier verstirbt der Ehemann. Die Feier wird abgesagt. Wie hoch ist der Anteil, die der Gestronom ansetzen kann?

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o_0grE
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Anmeldungsdatum: 22.11.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Na klar kann was in rechnung gestellt werden.

es wurde unterschrieben das die feier am DATUM stattfindet - der wirt kauft frische lebensmittel für XY leute, welche dort feiern.. die tische werden eingedeckt.. auch dies kostet personal und material (servietten, deko etc.)

und was kann dann letztendlich der wirt dazu das der ehemann stirbt ?

er kann doch dann nicht auf allen kosten für z.b lebensmittel, personal, deko, evtl weine etc. was extra für die feier gekauft wurde, herrichtung des festsaales etc. pp. sitzen bleiben..
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Ehemann war Vertragspartner des Wirtes. Wenn der Ehemann stirbt und der Wirt nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, muss er sich an die Erben wenden. Wenn die Ehefrau die Erbschaft ausschlägt, hat sie damit nichts zu tun. Der Wirt muss nun einen anderen Erben suchen, bis er fündig wird Lachen.

P.S. Die von den Gästen bestellten Zimmer bleiben unberührt. Obwohl die sich auf Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) berufen können. Dann werden die Kosten möglicherweise geteilt.
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