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Angenommen, die Religionsfreiheit würde nicht so ausdrücklich im GG stehen, wie sie es jetzt tut... könnte man sie dann nicht trotzdem indirekt aus der Meinungsfreiheit herleiten bzw. würde sie auch bestehen, wenn sie nicht geschrieben wäre?
"Es gibt da einen Gott und dann noch so ein Buch, das uns sagt..." ist doch irgendwie auch nur eine philosophische Betrachtungsweise wie irgendwelche anderen Ausführungen, die mit "Der Sinn des Lebens ist..." anfangen.
Wenn man nun die Passage über Religionen vergessen hätte, könnte sich das BVerfG diese doch theoretisch auch über die Meinungsfreiheit herleiten (auch wenn das dem historischen Kontext nicht gerecht werden würde)?
Unter die Religionsfreiheit fällt weit mehr, als nur eine Meinung über Gott/Götter zu haben und diese auch äußern zu dürfen.
Soweit es Meinungen zu religiösen Fragen sind, um die es geht, würden diese auch von der Meinungsfreiheit mit erfasst. Vieles andere aber eben nicht.
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