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Telefonnummer widerrechtlich veröffentlicht

 
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AmBahnhof
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 10:29    Titel: Telefonnummer widerrechtlich veröffentlicht Antworten mit Zitat

Nehmen wir einmal an:

Person A ist Fan eines Fußballvereins und hat vor einem Jahr dem Oberligisten B als Ansprechpartnet eines Fanclubs seine Kontaktdaten übermittelt, ohne irgendwelche Hinweise oder Erlaubnisse diese Kontaktdaten zu veröffentlichen.

Beim Verein B erscheint zu jedem Heimspiel ein Stadionheft das von einer der beiden Lokalzeitungen erstellt und verantwortet wird (dieses liegt auch in der Stadt aus und der Lokalzeitung vor den Spielen bei).
Jetzt steht plötzlich in diesem Heft eine Liste aller Fanclubs mit Ansprechpartner und privaten Handynummern. Bei dem Heimspiel waren immerhin knapp 6000 Zuschauer. Am nächsten tag hat A 2 unbekannte Anrufer, geht aber nicht dran.

So wie A das sieht, darf doch nicht einfach jemand seine privaten daten veröffentlichen, wozu er ja auch weder dem Verein noch der Zeitung jemals eine Erlaubnis gegeben hat.

Die Frage ist nun: Kann A die Zeitung/ den V.i.s.d.P. eine Unterlassungserklärung unterzeichen lassen? Wenn ja, wer trägt dann die Anwaltskosten? Kann A gegebenenfalls auch eine Entschädigung fordern?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Person A ist Fan eines Fußballvereins und hat vor einem Jahr dem Oberligisten B als Ansprechpartnet eines Fanclubs seine Kontaktdaten übermittelt, ohne irgendwelche Hinweise oder Erlaubnisse diese Kontaktdaten zu veröffentlichen.

Ich bin mir nicht sicher, ob A in diesem Fall die Erlaubnis geben muß oder nicht vielmehr der Veröffentlichung von vornherein widersprechen muß.

Zitat:
Die Frage ist nun: Kann A die Zeitung/ den V.i.s.d.P. eine Unterlassungserklärung unterzeichen lassen?

Ich gehe mal davon aus, daß der verantwortliche Redakteur seine Informationen von Verein B bekommen hat, sodaß für ihn die Veröffentlichung vollkommen ok war.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe es auch so. Es könnte sein, daß Aufgrund der Position als Ansprechpartner des Fanclubs, die Veröffentlichung zulässig ist. Vielleicht hätte man für solche nichtprivaten Zwecke keine private Nummer verwenden sollen (oder ausdrücklich dazusagen, daß das nur die Privatnummer ist).
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Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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AmBahnhof
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Person A hat sich einmal auf einer Anmeldung zu einem Fanclubturnier als Ansprechpartner eines Fanclubs eingetargen, die Anmeldung liegt A noch in Kopie vor, da steht nichts von veröffentlichen der daten oder weitergabe an Medienpartner. Ich denke nicht, dass es irgendein öffentliches Interesse an der Telefonnumer gibt. name des Fanclubs und meinetwegen noch Internetadresse kann ich vesrtehen. Aber handynummer?

Ich denke auch, dass der Verein nicht einfach Telefonnummern weitergeben darf, aber der V.i.S.d.P. ist doch wohl verantwortlich für das veröffentlichte, oder nicht?


edit: Ach so, eine Anfrage beim Verein ergab: Der Verein hat einfach eine Liste mit allen Kontaktdaten auf Anfrage weitergeleitet ohne Kommentar was davon veröffentlicht werden darf und was nicht...

A Möchte halt nur sichergehen, dass am nächsten Freitag nicht wieder seine Nummer veröffentlich wird.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Person A hat sich einmal auf einer Anmeldung zu einem Fanclubturnier als Ansprechpartner eines Fanclubs eingetargen

das hört sich im ersten Beitrag aber anders an
Zitat:
Person A ist Fan eines Fußballvereins und hat vor einem Jahr dem Oberligisten B als Ansprechpartnet eines Fanclubs seine Kontaktdaten übermittelt

Wie bereits oben erwähnt: wenn der Verein die Daten dem Redakteur mitteilt muß dieser i.d.R. davon ausgehen, daß er sie auch veröffentlichen kann.

Zitat:
eine Anfrage beim Verein ergab: Der Verein hat einfach eine Liste mit allen Kontaktdaten auf Anfrage weitergeleitet ohne Kommentar was davon veröffentlicht werden darf und was nicht...

Und ich nehme stark an, daß in der Anfrage der Redaktion auch stand, wofür man die Liste haben möchte. Selbst wenn nicht, könnte man es sich eigentlich denken. Zum anderen hätte der Verein der Redaktion auch mitteilen können, daß man nicht wisse, ob die in der Liste aufgeführten Personen mit einer Veröffentlichung ihrer Daten einverstanden sind. Dann, nehme ich an, wäre nachgefragt worden.
Zitat:
A Möchte halt nur sichergehen, dass am nächsten Freitag nicht wieder seine Nummer veröffentlich wird

...kurzer Anruf in der Redaktion und mit sagen, daß man seine Nummer nicht mehr veröffentlicht haben möchte, wo ist das Problem??
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