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Gebühren des Reisebüros bei Stornierung einer Reise

 
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bürotiger
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 10:56    Titel: Gebühren des Reisebüros bei Stornierung einer Reise Antworten mit Zitat

Aufgrund eiines Krankheitsfalles mussten wir unsere Urlaubsreise stornieren. Zum Glück - so dachte ich - haben wir ja eine Reisekostenrücktittsversicherung.

Aber da kamen ja noch Gebühren des Reisebüros hinzu....sage uns schreibe 150 € je Person...also gesamt 700 €. Diese Gebühren will die Versicherung nicht erstatten, da es sich um Gebühren und keine Stornokosten handelt.

Nun meine Fragen:

1. Was muss eine Reisekostenrücktittsversicherung denn eigentlich erstatten? Müssen diese Gebühren nicht auch als Stornokosten betrachtet werden?

2. Gibt es Regelungen / Rechtsprechung wie hoch die vom Reisebüro erhobenen Gebühren sein dürfen. Bearbeitungsgebühren von 150 €/Person erscheinen mir doch überzogen zu sein.

Vielen Dank...


Gruß Martin
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich deckt eine Reiserücktrittskostenversicherung die Stornogebühren, die ein Reiseveranstalter in Rechnung stellt. Unter der Voraussetzung, dass die Stornierung aufgrund eines versicherten Schadenereignis geschehen ist.

Soweit so klar. Diese scheinen ja auch versichert gewesen zu sein.

Sind neben einem Pauschalpreis auch Gebühren oder Kosten im Reisevertrag vereinbart, die der Vermittler kassiert, so müsste mit der jeweiligen Reiseversicherung Rücksprache gehalten werden, ob diese Kosten auch versichert oder versicherbar sind. Meist jedoch nein.

Nun hängt es davon ab, ob man bei Buchung darauf hingewiesen wurde, dass diese Kosten nicht versichert sind oder ob dieser Hinweis unterlassen wurde.

Ob die Höhe gerechtfertig sein kann oder nicht, lässt sich so nicht sagen, da ich nicht weiß, um welche Reise, Reiseart, usw. es sich gehandelt hat. Aber grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Obergrenzen. Hat man also diese Gebühren mit seiner Unterschrift unter dem Reisevertrag akzeptiert, sind sie Vertragsinhalt geworden.

Meint
Peter
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