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Zaun ,Unkraut und Mäuse

 
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Dr.Kaffee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 01:03    Titel: Zaun ,Unkraut und Mäuse Antworten mit Zitat

Hallo an alle

1.Folgenden Sachverhalt der Nachbar x hat eine einen Maschdrahtzaun und noch eine Holzzaun und dazwischen wäscht Unkraut zu Y Seite rüber.
2.x lagert Grünabfall hinter der Garage und wäschst auch Unkraut Mauer ist feuchtet gewürde da durch.

Dort laufen Mäuse herum.

Was kann Y gegen X machen gesagt würde es schon. Aber es passiert nichts von x Seite?
Diese liegt schon 6Monat dort.

Gib es da eine Gesetzt darüber?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 06:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt - je nach Bundesland - ein spezielles Nachbarschaftsrecht.

In manchen Bundesländern gibt es auch ein Schiedsverfahren, ansonsten steht der Rechtsweg zum Amtsgericht offen.
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Dr.Kaffee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Viel Danke für die Antwort ist da nicht normale das Ordnungamt für zuständige?
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, welches Ordnungsamt? Das Nachbarschaftsrecht ist Privatrecht.
Unkraut ist ein schön aussehender Wildwuchs.
Grünabfall ist Mulch!
Mäuse = Veterinäramt, Gesundheitsamt.
_________________
Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
Mäuse = Veterinäramt, Gesundheitsamt.

Aber auch nur dann, wenn die Population größer als normal ist. Ansonsten ist der Förster zuständig.... Winken
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken


Zuletzt bearbeitet von ktown am 19.06.08, 13:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
Mäuse = Veterinäramt, Gesundheitsamt.

Aber auch nur dann, wenn die Population größer als noraml ist. Ansonsten ist der Förster zuständig.... Winken
Aber nicht mit dem Gewehr, es verbirgt sich eine Gefahr.

Die Mäuse schicken dann ihre Luftwaffe, die Fledermäuse. Sehr glücklich
_________________
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firerunner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 22.06.08, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, das da jemand für die Mäuse zuständig ist. Wenns Ratten sind ja, aber bei Mäusen.
Da braucht man einen guten Richter, der die Mäuse als störend sieht und den Nachbarn als Verursacher auffordert die Mäuse zu bekämpfen.

Gruß

Firerunner
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