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UP-Spülksten Regulierung ??

 
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Pontor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.01.05, 08:38    Titel: UP-Spülksten Regulierung ?? Antworten mit Zitat

Moin...

Habe eine allgemeine Frage zur Schadenregulierung bei UP-Spülkästen.

Wasseraustritt aufgrund eines defekten UP-Spülkastens. Die Wohngebäude-Versicherung reguliert alles, bis auf den UP-Spülkasten (wird wohl in seiner Gesamtheit als Apparatur eingestuft) und die Montagearbeiten Aus- und Einbau (neuer UP-Spülkasten).

Das der neue UP-Spülksten nicht ersetzt wird, ist nachvollziehbar, aber die Montagearbeiten ???

Vorab vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
Pontor
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luckydaisy72
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Niederbayern

BeitragVerfasst am: 06.01.05, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
die versicherung hat richtig entschieden. versichert sind bruchschäden an rohrleitungen. armaturen und mit dem rohrleitungssysthem verbundene anlagen (spülkasten, wasserhahn...) sind nur gegen frost - nicht gegen bruch - versichert.
also musst du wohl den spülkasten aus eigener tasche zahlen (nebst montagekosten).
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