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Habe eine allgemeine Frage zur Schadenregulierung bei UP-Spülkästen.
Wasseraustritt aufgrund eines defekten UP-Spülkastens. Die Wohngebäude-Versicherung reguliert alles, bis auf den UP-Spülkasten (wird wohl in seiner Gesamtheit als Apparatur eingestuft) und die Montagearbeiten Aus- und Einbau (neuer UP-Spülkasten).
Das der neue UP-Spülksten nicht ersetzt wird, ist nachvollziehbar, aber die Montagearbeiten ???
hallo,
die versicherung hat richtig entschieden. versichert sind bruchschäden an rohrleitungen. armaturen und mit dem rohrleitungssysthem verbundene anlagen (spülkasten, wasserhahn...) sind nur gegen frost - nicht gegen bruch - versichert.
also musst du wohl den spülkasten aus eigener tasche zahlen (nebst montagekosten).
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