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Verfasst am: 17.09.07, 15:39 Titel: Verantwortung des Verkäufers für den Schaden eines Dritten
hallo,Stellt euch folgenden Fall vor:
Herr A hat über Online Auktion Scheinwerferblenden aus GFK
verkauft. Die Blenden waren ohne ABE. Der Käufer, nennen wir ihn Herrn B, hat sie in sein Auto montiert. Bei 140 kmh auf der Autobahn ist eine gebrochen und abgefallen. Dabei hat die agbefallene Blende das Auto von Herrn C zerkratzt. Wie ist in dem Fall die Verantwortung des Herrn A? Muss er für den Schaden nachkommen?
Vielen Dank im Voraus
der Käufer B furh demnach ohne ABE und ohne TÜV Gutachten mit seinem Fahrzeug auf der Straße.
Der Verkäufer A darf diese Teile verkaufen, wenn er bei B nicht den Anschein erweckt es handelt sich um eintragungsfreie Anbauteile, die man im öffentlichen Straßenverkehr problemlos nutzen darf.
Meiner Meinung nach ist der Verkäufer unschuldig, der Käufer alleine Trägt die Schuld.
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