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Verantwortung des Verkäufers für den Schaden eines Dritten

 
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paulo999
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 15:39    Titel: Verantwortung des Verkäufers für den Schaden eines Dritten Antworten mit Zitat

hallo,Stellt euch folgenden Fall vor:
Herr A hat über Online Auktion Scheinwerferblenden aus GFK
verkauft. Die Blenden waren ohne ABE. Der Käufer, nennen wir ihn Herrn B, hat sie in sein Auto montiert. Bei 140 kmh auf der Autobahn ist eine gebrochen und abgefallen. Dabei hat die agbefallene Blende das Auto von Herrn C zerkratzt. Wie ist in dem Fall die Verantwortung des Herrn A? Muss er für den Schaden nachkommen?
Vielen Dank im Voraus
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Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Käufer B furh demnach ohne ABE und ohne TÜV Gutachten mit seinem Fahrzeug auf der Straße.
Der Verkäufer A darf diese Teile verkaufen, wenn er bei B nicht den Anschein erweckt es handelt sich um eintragungsfreie Anbauteile, die man im öffentlichen Straßenverkehr problemlos nutzen darf.
Pfeil Meiner Meinung nach ist der Verkäufer unschuldig, der Käufer alleine Trägt die Schuld.

Liebe Grüße. Winken
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