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Internetauktionshaus [Name geändert] und World of Warcraft.
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eXcellent
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Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 18:29    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] und World of Warcraft. Antworten mit Zitat

Hallo Liebe Comunity

Habe folgendes problem habe mir diesen (link entfernt vom Petz) account gekauft über Internetauktionshaus [Name geändert]! habe aber schon vorher einen account gehabt aber wollte halt einen magier und dieser war halt billig.

Wie man sieht habe ich mir den account am 09. Feb. 2007 gekauft und auch gespielt! bis zum 06.09.2007.

Das war so ich spielte gerade mit meinen sogenannten (a) account beide Charaktere Magier und Schurke auf 1 Realm aber halt 2 accounts.

War gerade mit meinen (a) Account online und sah über die Freundesliste im Spiel das Account (b) auch online ging aber nur ich habe die Zugangs daten!

Danach hab ich versucht auf Account (b) einzuloggen aber es ging nicht! nun ist es ein paar tage her und komme immer noch nicht online mit diesem account! Passwort wurde geändert.

Ich habe einige monate nach den Account Kauf den Verkäufer angeschrieben er möchte die EMail addresse aufdiesen account (b) bitte ändern! hat er nicht getan!

Da mein rechner mit Antivir Programmen ausgestatten ist ist ein möglicher "Hack" ausgeschlossen!


Also kommt für mich nur der Verkäufer in Frage! da dieser damals die email nicht geändert hatte und auch nicht geantwortet hat!

Als das mit dem Account passiert war habe ich eine Tage später dem Verkäufer eine email geschriebe und er antwortete mit :

,, Hallo
Ich finde es eine Unverschämtheit von dir, mir vorzuwerfen, deinen Account geklaut zu haben.
Ich würde dir Raten mehr auf deine Sachen aufzupassen.
Es ist nicht meine Angelegenheit, regel das Problem bitte mit wem anders.
Desweiteren habe ich die Accountdaten nichtmehr sowie die Geheimfrage. "

Aber es ist klar das er ganz leicht über seine email addresse das von mir geänderte Passwort zuschicken kann und ändern kommt für mich nur er in frage!

Klar gehört das hier vielleicht nicht rein! aber meine Frage ist nun, Soll ich es Internetauktionshaus [Name geändert] melden? was kann ich tun? wie bekomm ich mein Account wieder? soll ich versuchen Blizzard zu kontaktieren um den Account sperren zu lassen?

Als ich damals den Account (b) gekauft hat er mir: cd-key, passwort, und antwort auf die geheimfrage geschickt (die man zum email ändern und andere benötig)

Vielleicht hat ja schon jemand mit so einem Fall zutun gehabt. oder kennt sich mit World of Warcraft aus?

Bitte um antworten danke

ps. sorry wegen der Rechtschreibung =)
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deathwalker81
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 21:31    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] und World of Warcraft. Antworten mit Zitat

eXcellent hat folgendes geschrieben::
Da mein rechner mit Antivir Programmen ausgestatten ist ist ein möglicher "Hack" ausgeschlossen!


Was bringt dich zu der Ansicht das z. B. kein Trojaner dabei im Spiel ist (in wieweit ein Antiviren-Programm dich dabei schützen soll, ist mir nicht klar).
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 16:07    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] und World of Warcraft. Antworten mit Zitat

eXcellent hat folgendes geschrieben::
Vielleicht hat ja schon jemand mit so einem Fall zutun gehabt.
Ja, mal die Suchfunktion benutzen. Könnte es sein, daß der Verkauf von Accounts lt. Spielregeln verboten ist?

eXcellent hat folgendes geschrieben::
sorry wegen der Rechtschreibung =)
Vielleicht doch mal weniger WoW spielen und dafür z.B. einen Browser mit Rechtschreibprüfung installieren? Mit den Augen rollen

Ach ja - verschiebibert ins Verbraucherrecht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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deathwalker81
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mal vollkommen unabhängig vom TE interessiert mich wie ein Softwareproduzent per Lizenzvertrag, im deutschen Recht, die Übertragung der Lizenz verhindern kann?

Ist im deutschen Recht nicht die Lizenz für, z.B. eine Software, mit den dazugehörigen Datenträgern verknüpft?

Grüße
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 02:07    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] und World of Warcraft. Antworten mit Zitat

eXcellent hat folgendes geschrieben::

Da mein rechner mit Antivir Programmen ausgestatten ist ist ein möglicher "Hack" ausgeschlossen!

Das haben ganz Andere auch schon von ihrem PC gedacht, und doch hat es nichts genutzt...
eXcellent hat folgendes geschrieben::
Soll ich es Internetauktionshaus [Name geändert] melden?

Können Sie. Sie sollten allerdings bedenken, dass auch Sie gegen die Internetauktionshaus [Name geändert] AGBs verstoßen haben, denn der Handel mit Dateien auf beschriebenen Medien ist nicht gestattet, genau wie das Versteigern von Passwörtern.

Liebe Grüße. Winken
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deathwalker81
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 10:20    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] und World of Warcraft. Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Können Sie. Sie sollten allerdings bedenken, dass auch Sie gegen die Internetauktionshaus [Name geändert] AGBs verstoßen haben, denn der Handel mit Dateien auf beschriebenen Medien ist nicht gestattet, genau wie das Versteigern von Passwörtern.


Dateien auf beschriebenen Medien... also Datenträger im Allgemeinen? Geschockt Dann könnte man bei der Bucht ja gar keine Software verkaufen...

Mal etwas anderes: Stellt die Nichtübertragbarkeit eines Accounts nicht einen Rechtsmangel im Sinne des BGB dar? Meiner Meinung nach hat sich der Verkäufer zur Lieferung einer Rechts- und Sachmangelfreien Sache verpflichtet...
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 19:19    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] und World of Warcraft. Antworten mit Zitat

deathwalker81 hat folgendes geschrieben::
Dateien auf beschriebenen Medien... also Datenträger im Allgemeinen? Geschockt Dann könnte man bei der Bucht ja gar keine Software verkaufen...


Keine beschriebenen Medien, also CD-/DVD-Rohlinge, Disketten, usw.
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Albarion
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Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

so ich bin selber jahrelang GM bei diversen Online Games gewesen (offizielle Server) und Spezialist in solchen sogenannten RMT (Real Money Trading) Angelegenheiten.

Zuerst einmal sage ich "Hallo" und komme dann zu meinen Standpunkt :

[klugsch... Modus an] Wer von anderen Leuten via Internetauktionshaus [Name geändert] Accounts kauft, begeht eigentlich 2 Verstößte (das wurde bereits erwähnt). Zum einen widersetzt sich der Verkauf von Gold, Accounts, Equipment des AGBs von Internetauktionshaus [Name geändert] und zum anderen denen von WoW.
Dir selber gehört das "virtuelle Eigentum" also der Char, Ausrüstung, Account etc. NICHT. Wofür Du bezahlst schimpft sich "Nutzungsentgelt", sprich für die Serverwartung, das Personal, den Strom, die Putzfrauen usw. Es ist definitiv falsch anzunehmen, dass nur weil Du für ein Abo bezahlst Dir auch alles dort gehören würde (es steht nirgendwo in den AGBs, dass Du Bits und Bytes kaufst...)
Das mal dazu [klugsch... Modus aus]

Es ist sicherlich richtig, dass Dir Dein AntiVir sagt es wären keine Trojaner oder dgl. auf Deinem System, nur kannst Du Dir 100 % sicher sein, dass Du auch während der gesamten Zeit "sauber" warst, sprich nich irgendwas anderes Dich ausspioniert hat ?

Wenn Du eindeutige Beweise hast, die den Accountdiebstahl bestätigen (sprich der "alte Vorbesitzer" sich mittels unlauteren Mitteln [Ausspähen von Daten] deiner Zugangsdaten bemächtigt hat), kannst Du dieses Anliegen gerne bei der Polizei anzeigen und Bl....ard vortragen, aber die würden Dich höchstens Auslachen und/oder das Account dann so oder so permanent sperren.

Fasse ich das eben gesagte mal kompakt zusammen sähe es so aus :
Die Chancen dass Du Dein Account je wieder siehst sind bei weniger als 1 %.
Wenn ich nun ganz böse wäre, würde ich Dir sogar grobe Fahrlässigkeit nachsagen, weil DU selber dafür Sorge zu tragen hast dass die Sicherheitsmerkmale des Accounts so von Dir festgelegt sind, dass keine weitere Person (Dritte) Zugriff zu diesem Account hat.[/u]
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

An dem Punkt sollte man allerdings die Zivil- und die strafrechtliche Ebene trennen.

Der Accounthandel als solcher verstößt allenfalls gegen zivilrechtliche Vereinbarungen. Da es aber einen Markt für derartige virtuelle Güter gibt - mag der Handel auch nur unter Vertragsbruchkonstellationen wirksam sein - sind diese Güter "wirtschaftlich werthaltig".

Und damit existiert m.E. der Ansatz, um "Betrügereien" mit Accounts und virtuellen Waren durchaus auch als echten Betrug oder vergleichbare Vermögensdelikte einzustufen. Was in Deutschland wiederum grds. einen Ermittlungszwang der Staatsanwaltschaft begründet, grob gepeilt auch in Frankreich. Was wiederum einen öffentlichen Zugriff auf die Serverdaten ermöglicht, wenn ich mit meiner Resterinnerung richtig liege, dass World of Warcraft von einer französischen Gesellschaft betrieben wird.
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deathwalker81
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Albarion hat folgendes geschrieben::
Die Chancen dass Du Dein Account je wieder siehst sind bei weniger als 1 %.Wenn ich nun ganz böse wäre, würde ich Dir sogar grobe Fahrlässigkeit nachsagen, weil DU selber dafür Sorge zu tragen hast dass die Sicherheitsmerkmale des Accounts so von Dir festgelegt sind, dass keine weitere Person (Dritte) Zugriff zu diesem Account hat.[/u]


Immer mit der Ruhe... mit dieser Argumentation würden Sie also auch einem Bankkunden, dessen ec-Karte durch kriminelle Handlungen geklont wurde, sagen er hätte Pech gehabt (und der Täter hat quasi etwas tolles gemacht)?

Zitat:
Wer von anderen Leuten via Internetauktionshaus [Name geändert] Accounts kauft, begeht eigentlich 2 Verstößte (das wurde bereits erwähnt). Zum einen widersetzt sich der Verkauf von Gold, Accounts, Equipment des AGBs von Internetauktionshaus [Name geändert]


Ehrlich gesagt bin ich erstaunt das der Account Handel bei Internetauktionshaus [Name geändert] verboten sein soll... ich finde zur Zeit über einhundert der fraglichen Accounts bei Internetauktionshaus [Name geändert]... ich finde auch keinen Hinweis in den Internetauktionshaus [Name geändert]-AGB das der Verkauf von Accounts inkl. der virtuellen Gegenstände einen Verstoß darstellt.

Zitat:
und zum anderen denen von WoW.


Ich bin immer voller (tiefer) Anteilnahme wenn amerikanische Softwarehersteller, mit ihren Knebel-Lizenzen (auch EULA genannt), vor dem Problem stehen diese "Rechte" in Deutschland so nicht durchsetzen zu können... wirklich tragisch sowas...

Es wäre hervorragend wenn sich hier mal eines unserer juristisch tätigen Forenmitglieder dazu äussern würde in wie weit ein Account, gemäß deutschem Recht, verkauft werden kann bzw. was denn genau verkauft wird, wenn die Datenträger inkl. Account verkauft werden.
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Albarion
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Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Immer mit der Ruhe... mit dieser Argumentation würden Sie also auch einem Bankkunden, dessen ec-Karte durch kriminelle Handlungen geklont wurde, sagen er hätte Pech gehabt (und der Täter hat quasi etwas tolles gemacht)?


Darum geht es nicht um geklonte ec Karten und auch der vergleich hinkt.
Wenn Du ein Account bei Internetauktionshaus [Name geändert] anlegst, wählst Du doch auch sicherlich ein PW dass nicht zu leicht zu erraten ist, oder ?
Würdest Du es hingegen doch tun, wäre das grob fahrlässig.
Ich bin halt direkt, da ich mich in der Materie auskenne, daher meine etwas strengen Worte Smilie

Zitat:
Ehrlich gesagt bin ich erstaunt das der Account Handel bei Internetauktionshaus [Name geändert] verboten sein soll... ich finde zur Zeit über einhundert der fraglichen Accounts bei Internetauktionshaus [Name geändert]... ich finde auch keinen Hinweis in den Internetauktionshaus [Name geändert]-AGB das der Verkauf von Accounts inkl. der virtuellen Gegenstände einen Verstoß darstellt.


Sicherlich ist Internetauktionshaus [Name geändert] dazu angehalten, etwaige Auktionen dieses Types zu entfernen, ob die das machen steht auf einem anderen Deckel, in sofern ist meine Argumentation richtig. WoW und die anderen Games haben Internetauktionshaus [Name geändert] diesbezüglich informiert, aber wie gesagt, ob es durchgesetzt wird steht auf einem anderen Blatt..

Was die strafrechtliche Sache betrifft, war ich lediglich hinaus, dass wenn Person A , Person B mit irgendwelchen Trojanern ausgespäht hat (die Zugangsdaten), dass es sich dann um eine strafrechtliche Angelegenheit handelt, der Rest ist zivilrechtlich...

Wie ich schrieb ich hab Erfahrung in diesem Gebiet, doch was Internetauktionshaus [Name geändert] und andere games machen (bei denen ich nicht angestellt war), weiß ich nicht....
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deathwalker81
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Albarion hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Immer mit der Ruhe... mit dieser Argumentation würden Sie also auch einem Bankkunden, dessen ec-Karte durch kriminelle Handlungen geklont wurde, sagen er hätte Pech gehabt (und der Täter hat quasi etwas tolles gemacht)?


Darum geht es nicht um geklonte ec Karten und auch der vergleich hinkt.


Natürlich geht es nicht um geklonte ec-Karten... es handelt sich ja um einen Vergleich von zwei Situationen. Warum hinkt der Vergleich? Es gibt sowohl bei ec-Karten als auch bei irgendwelchen Accounts die Möglichkeit an die notwendigen Daten, ohne Verschulden des Nutzers, zu kommen, selbst wenn der Nutzer sich höchstpersönlich ein 256bit Passwort ausgedacht hat.

Zitat:
Wenn Du ein Account bei Internetauktionshaus [Name geändert] anlegst, wählst Du doch auch sicherlich ein PW dass nicht zu leicht zu erraten ist, oder ?
Würdest Du es hingegen doch tun, wäre das grob fahrlässig.
Ich bin halt direkt, da ich mich in der Materie auskenne, daher meine etwas strengen Worte Smilie


Nicht leicht zu erraten... fällt denn auch Bruteforce unter "erraten"?

Zitat:
Zitat:
Ehrlich gesagt bin ich erstaunt das der Account Handel bei Internetauktionshaus [Name geändert] verboten sein soll... ich finde zur Zeit über einhundert der fraglichen Accounts bei Internetauktionshaus [Name geändert]... ich finde auch keinen Hinweis in den Internetauktionshaus [Name geändert]-AGB das der Verkauf von Accounts inkl. der virtuellen Gegenstände einen Verstoß darstellt.


Sicherlich ist Internetauktionshaus [Name geändert] dazu angehalten, etwaige Auktionen dieses Types zu entfernen, ob die das machen steht auf einem anderen Deckel, in sofern ist meine Argumentation richtig. WoW und die anderen Games haben Internetauktionshaus [Name geändert] diesbezüglich informiert, aber wie gesagt, ob es durchgesetzt wird steht auf einem anderen Blatt..


Wieso sollte die Argumentation richtig gewesen sein? Ich dachte jetzt würde ich hier wenigstens einen Auszug der Internetauktionshaus [Name geändert]-AGB finden die den Account-Handel verbieten. Vielleicht versucht man auch gar nicht abenteuerliche Lizenzbedingungen durchzusetzen weil man damit böse auf die Nase fallen könnte? Ich kann in eine SW-Lizenz auch reinschreiben "Darf nur bei Vollmond, in Monaten die mit einem "J" anfangen, verkauft werden.". Die Lizenzbedingungen diverser amerik. Softwarehäuser hatten es ja auch ursprünglich untersagt die sog. System-Builder Versionen an Endkunden direkt zu verkaufen...

Man kann per AGB halt diverse Sachen nicht vereinbaren, die nach individueller Verhandlung evtl. zulässig wären.

Zitat:
Wie ich schrieb ich hab Erfahrung in diesem Gebiet, doch was Internetauktionshaus [Name geändert] und andere games machen (bei denen ich nicht angestellt war), weiß ich nicht....


... auch Erfahrung in der rechtlichen Durchsetzung der Lizenzbedingungen, welche auf dem Wunschdenken der SW-Produzenten beruhen?
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flokon
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Albarion hat folgendes geschrieben::


[klugsch... Modus an] Wer von anderen Leuten via Internetauktionshaus [Name geändert] Accounts kauft, begeht eigentlich 2 Verstößte (das wurde bereits erwähnt). Zum einen widersetzt sich der Verkauf von Gold, Accounts, Equipment des AGBs von Internetauktionshaus [Name geändert] und zum anderen denen von WoW.
Dir selber gehört das "virtuelle Eigentum" also der Char, Ausrüstung, Account etc. NICHT. Wofür Du bezahlst schimpft sich "Nutzungsentgelt", sprich für die Serverwartung, das Personal, den Strom, die Putzfrauen usw. Es ist definitiv falsch anzunehmen, dass nur weil Du für ein Abo bezahlst Dir auch alles dort gehören würde (es steht nirgendwo in den AGBs, dass Du Bits und Bytes kaufst...)
Das mal dazu [klugsch... Modus aus]



Öhm sicher das der Verkauf von Gold etc. gegen die AGBs von Internetauktionshaus [Name geändert] Deutschland verstösst?
Soweit ich weiss wurde der Handel mit diesen Sachen nur bei .Com verboten, da in Deutschland die Gesetzeslage ein wenig anders ist.


Zuletzt bearbeitet von flokon am 17.09.07, 11:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Albarion
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sage nur, wie ich es kenne und im Laufe meiner berufl. Laufbahn erlebt und angewendet habe.

Wie ich auch geschrieben habe :

Zitat:
Sicherlich ist Internetauktionshaus [Name geändert] dazu angehalten, etwaige Auktionen dieses Types zu entfernen, ob die das machen steht auf einem anderen Deckel, in sofern ist meine Argumentation richtig. WoW und die anderen Games haben Internetauktionshaus [Name geändert] diesbezüglich informiert, aber wie gesagt, ob es durchgesetzt wird steht auf einem anderen Blatt..


Also Internetauktionshaus [Name geändert] hat eigentlich den rechtl. Ansch... schon von den Firmen erhalten und ist dazu angewiesen worden sämtliche Auktionen zu löschen, die ein Accountverkauf etc. beinhalten, aber ob Internetauktionshaus [Name geändert] es wirklich macht wegen den AGS, ist eine andere Story....

...und der Vergleich zu den ec Karten und die Sicherheit dort hinkt deswegen, weil es nicht um geklonte Accounts geht, sondern um die eigene Sicherheit und Verantwortung.
Und wenn ich weiß dass durch irgendwelche Tricks derzeit ec Karten geclont werden (soganannte Aufsätze an den Automaten), dann bin ich halt doppelt so vorsichtig. (sprich in diesem Falle hier, würde ich ALLE relavanten Daten sofort Ändern und doppelt überprüfen)

Das mal dazu...

Es ist halt schwer für Leute zu erklären, die noch nie etwas mit dieser Materie zu tun hatten....und ich habe nur gesagt wie es ausschaut...undworauf es 99.9 %-ig hinauslaufen wird. Winken
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