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Bei einen zufälligen Besuch auf der Rechersche-Datenbank des Patenamts, habe ich bemerkt, dass eine Firma in Berlin eine Wort- Bildmarke die aus den gleichen Buchstaben (Beispiel: ABC) nur in anderer Schrift wie mein Firmenlogo, dass ich seit 2003 im Einsaz habe, zum Schutz angemeldet hat.
Da diese Firma im Machinenbau tätig ist würde mich das auch nicht sehr stören, nur hat sie auch die Rechte für EDV Hardware Software etc. mit eingeschlossen und das ist genau mein Bereich.
Meine Fragen:
Kann ich da was machen?
Muss ich da was machen?
Meine befürchtung ist nur, das dieses Unternehmen irgenwann zu mir kommt und mir mein Logo verbietet.
Da die Einspruchspflicht bald abläuft wäre ich für eine schnelle Antwort sehr dankbar.
Da diese Firma im Machinenbau tätig ist würde mich das auch nicht sehr stören, nur hat sie auch die Rechte für EDV Hardware Software etc. mit eingeschlossen und das ist genau mein Bereich.
Die haben dann offenbar eine Klasse zuviel beansprucht.
ENS hat folgendes geschrieben::
Meine befürchtung ist nur, das dieses Unternehmen irgenwann zu mir kommt und mir mein Logo verbietet.
Kann schon sein. Deshalb sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe (wenigstens Erstberatung) in Anspruch nehmen. So einfach geht das mit dem Widerspruch nicht. Womöglich müssen Sie nämlich selbst erst einmal eine Wort-Bild-Marke anmelden. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Womöglich müssen Sie nämlich selbst erst einmal eine Wort-Bild-Marke anmelden.
Wenn das nötig wäre, wäre es wohl zu spät. Wird der Name aber im geschäftlichen Verkehr verwendet, ist es vielleicht nicht nötig und nicht zu spät.
http://bundesrecht.juris.de/markeng/__12.html (dafür ist es niemals zu spät, wenn ich mich nicht irre)
Aber auch dazu kann der Anwalt was sagen. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
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