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Verfasst am: 17.09.07, 16:58 Titel: Patent auf Schriftzug?
Sher geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Band gegründet und wollte jetzt auf der Homepage und T-Shirts unseren Namen schreiben.
Aber der Schriftzug des Namens ist genau der Gleiche, wie der von der Band "Tenacious D".
Jetzt ist die frage, ob ich den Schriftzug einfach so übernehmen kann oder muss ich da erst nach Fragen? Gibt es auf Schriftzüge überhaupt ein Patent?
Beispiel: Könnte ich meinen eigenen Namen mit dem (Wortsperre:Firma)-Schriftzug überall hin schreiben oder verstößt dies das Urherberrecht?
Zusatzfrage: Unsere Band heißt "Delicious T" ...also hört sich fast so an wie "Tenacious D" ....ist das schlimm?
nun gut...demnach ist ein schriftzug teil eines Markenrechtes, wenn ich das richtig verstehe!?
also muss ich einen Schriftzug selber machen, der auch nicht ungefähr so aussehen darf, wie von anderen!
Vorrausgesetzt der Schriftzug der anderen Band ist überhaupt patentiert!!!!
Parodien auf Markenschriftzüge sind häufig erlaubt, wenn damit z.B. keine andere Cola beworben wird, sondern eine Satire auf "Coca Cola" verbreitet wird. Dies ist bei einem ähnlichen Produkt selten der Fall.
Parodien auf Markenschriftzüge sind häufig erlaubt, wenn damit z.B. keine andere Cola beworben wird, sondern eine Satire auf "Coca Cola" verbreitet wird. Dies ist bei einem ähnlichen Produkt selten der Fall.
selbst, wenn (im Artikel) keine Schrift wäre, wäre ein Verstoss schon da...
Auch die Welle unter der Schrift ist geschützt.
Es gibt aber eine Schrift *LokiCola* (freeware), welche täuschend echt aussieht.
Der *feine Unterschied* machts eben...
@Richard Gecko, wurde das jemals richterlich entschieden?
@ Gerd aus Berlin, sollte man sich darauf berufen müssen eine Karikatur erzeugt zu haben, dann muß es aber auch eine Karikatur dessen sein, was man verwendet. Bei der Cholera-Cola, sehe ich das nicht unbedingt. Mir ist jedenfalls nichts bekannt, wodurch die karikierte Marke irgendwie der Cholera oder einer vergleichbaren Krankheit Vorschub geleistet haben könnte, und sei es durch, durch Produktionsstandort bedingte, Auswirkungen.
Allerdings muß sich Kunst außerhalb irgendwelchen geschäftlichen Verkehrs doch grundsätzlich nicht um Markenrecht scheren oder?
Wenn allerdings, @ Law86, eine Band einen Namen wählt bei dem eine Verwechslungsgefahr zu einem anderen Bandnamen besteht, könnte das unzulässig sein, aus markenrechtlichen und eventuell auch aus namensrechtlichen Gründen.
Andererseits gibt es in verschiedenen Ländern sehr häufig verschiedene Bands mit gleichem Namen. Him z.B. hieß in den USA anfangs nicht Him, bis sie die Namensrechte erworben haben (was so in Deutschland nicht möglich wäre). _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
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