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Patent auf Schriftzug?

 
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Law86
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 16:58    Titel: Patent auf Schriftzug? Antworten mit Zitat

Sher geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Band gegründet und wollte jetzt auf der Homepage und T-Shirts unseren Namen schreiben.

Aber der Schriftzug des Namens ist genau der Gleiche, wie der von der Band "Tenacious D".
Jetzt ist die frage, ob ich den Schriftzug einfach so übernehmen kann oder muss ich da erst nach Fragen? Gibt es auf Schriftzüge überhaupt ein Patent?
Beispiel: Könnte ich meinen eigenen Namen mit dem (Wortsperre:Firma)-Schriftzug überall hin schreiben oder verstößt dies das Urherberrecht?

Zusatzfrage: Unsere Band heißt "Delicious T" ...also hört sich fast so an wie "Tenacious D" ....ist das schlimm? Smilie


Mfg
Law86
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 17:26    Titel: Re: Patent auf Schriftzug? Antworten mit Zitat

Law86 hat folgendes geschrieben::
... Schriftzug überall hin schreiben oder verstößt dies das Urherberrecht? ...

Das ist eher eine Frage des Markenrechts ( siehe § 3 MarkenG und ein Beispiel ). Winken
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Law86
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

nun gut...demnach ist ein schriftzug teil eines Markenrechtes, wenn ich das richtig verstehe!?

also muss ich einen Schriftzug selber machen, der auch nicht ungefähr so aussehen darf, wie von anderen!
Vorrausgesetzt der Schriftzug der anderen Band ist überhaupt patentiert!!!!
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Jenseits des Markenrechts gilt es noch zu bedenken, dass viele moderne Schriften noch dem Urheberrecht unterliegen:
http://www.fontshop.de/faq/index.php?sid=34673&lang=de&action=artikel&cat=22&id=83&artlang=de

Falls das nicht klappt, versuche man es hier:
http://snipurl.com/1qu2o

Parodien auf Markenschriftzüge sind häufig erlaubt, wenn damit z.B. keine andere Cola beworben wird, sondern eine Satire auf "Coca Cola" verbreitet wird. Dies ist bei einem ähnlichen Produkt selten der Fall.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::

Parodien auf Markenschriftzüge sind häufig erlaubt, wenn damit z.B. keine andere Cola beworben wird, sondern eine Satire auf "Coca Cola" verbreitet wird. Dies ist bei einem ähnlichen Produkt selten der Fall.


Ich weiss nicht von welchem Land sie sprechen, Deutschland kann es nicht sein:
http://193.99.144.85/tp/r4/artikel/18/18599/1.html
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arko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

selbst, wenn (im Artikel) keine Schrift wäre, wäre ein Verstoss schon da...
Auch die Welle unter der Schrift ist geschützt.
Es gibt aber eine Schrift *LokiCola* (freeware), welche täuschend echt aussieht.
Der *feine Unterschied* machts eben... Winken
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

@Richard Gecko, wurde das jemals richterlich entschieden?

@ Gerd aus Berlin, sollte man sich darauf berufen müssen eine Karikatur erzeugt zu haben, dann muß es aber auch eine Karikatur dessen sein, was man verwendet. Bei der Cholera-Cola, sehe ich das nicht unbedingt. Mir ist jedenfalls nichts bekannt, wodurch die karikierte Marke irgendwie der Cholera oder einer vergleichbaren Krankheit Vorschub geleistet haben könnte, und sei es durch, durch Produktionsstandort bedingte, Auswirkungen.

Allerdings muß sich Kunst außerhalb irgendwelchen geschäftlichen Verkehrs doch grundsätzlich nicht um Markenrecht scheren oder?

Wenn allerdings, @ Law86, eine Band einen Namen wählt bei dem eine Verwechslungsgefahr zu einem anderen Bandnamen besteht, könnte das unzulässig sein, aus markenrechtlichen und eventuell auch aus namensrechtlichen Gründen.

Andererseits gibt es in verschiedenen Ländern sehr häufig verschiedene Bands mit gleichem Namen. Him z.B. hieß in den USA anfangs nicht Him, bis sie die Namensrechte erworben haben (was so in Deutschland nicht möglich wäre).
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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