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Flugverschiebungen und Ankunft an anderem Flughafen.

 
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-]BoBbY[-
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Anmeldungsdatum: 29.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 19:06    Titel: Flugverschiebungen und Ankunft an anderem Flughafen. Antworten mit Zitat

Hallo, Pärchen X buchte eine Reise. Sie bekamen vom Veranstalter Y eine Buchungsbestätigung. 4 Tage später würde X darüber informiert, das Hotel Z ausgebucht sei und man eine Alternative anbieten könnte. X willigte ein, bezahlte und bekam die Reiseunterlagen!

Der Hinflug sollte um 21:55 gehen. 3 Tage vor Abreise bekam X den Anruf, dass sich der Hinflug auf 23:55 verschiebe. Am Abreisetag schaute X auf er Homepage des Flughafens nach und fand heraus, dass der Flug erst um 00:55 startete. X rief bei dem Reiseveranstalter an und wollte sich dieses bestätigen lassen. Der Reiseveranstallter wusste davon nichts und paar x sollte davon ausgehen, das der Flug um 23:55 geht.

Als X am Flughafen ankam, stand bereits auf der Tafel, das der Flug erst um 00:55 geht. Nachdem paar X 90 min am Schalter stand bis er öffnete, wurde bekannt gegeben, dass der Flug erst um 02:15 startete. Zu dieser Zeit war bereits ein neuer Tag angefangen und entsprch nicht mehr dem gebuchten!

Während das gesamten Urlaubes konnte X keinen Reiseleiter auffinden!

3 Tage bevor der Urlaub zu ende war, bekam X ein Fax der Reisegesellschaft auf der mitgeteilt wurde, das der Rückflug nicht wie geplant angetreten wurde und man nicht mehr nach A fliege, sondern nach B via C.

Am nächsten Tag wurde X angerufen und ob man nun in B oder C austeigen möchte und ob man einen Bustransfer zum eigentlichen Flughafen in Anspruch nehmen wolle. Paar X entschied sich für Flughafen B und einen Transfer.

Nachdem X einen Tag vor Abflug immer noch keine Rückflugzeit wußte, rief X bei der Reisegesellschaft an. Der Rückflug laut den Tickets war um 16:55.

Die neue Flugzeit war nun um 05:50 und anstatt eines Bustransfers sollte man nun mit dem Bus zum Hauptbahnhof, von dort mit der Bahn zum zielflughafen. Dabei sollte man in Vorkasse treten!

Als X wieder zu Hause war, schauten sie im Internet und mussten feststellen, dass der eigentlich gebuchte Flug um 16:55 zum geplanten Flughafen ordnungsgemäß durchgeführt wurde!

Nach diesen ganzen Vorfällen hatte X keinen erholsamen Urlaub. Hat es aus diesen Gründen anspurch auf Schadensersatz?
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann die Kosten für die Bus- und Bahnfahrt zurück verlangen - vom Reiseveranstalter. Meines Erachtens auch mindestens die Kosten für zwei Telefonate.
Für den Beginn am 2. Tag des geplanten Urlaubs wird einem auch eine (kleine) Entschädigung zustehen.

Von der Fluglinie kann man gemäß Fluggastverordnung eine Entschädigung wegen Annullierung des Rückfluges verlangen. Wobei ich mich nicht auf Internetdaten verlassen würde, dass der ursprünglich geplante Flug durchgeführt wurde. Hier könnten Daten auch nicht gewartet sein. Aber Fakt ist ja, dass man mit einem anderen Flug befördert wurde und das reicht.

Gruß
Peter
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