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Verkäufer A möchte einen Laptopn zum festpreis verkaufen und Käufer B möchte diesen Kaufen. Verkäufer A hat Mängel aufgezählt. Käufer B möchte aber sichergehen, falls er weitere Fehler entdeckt, dass er sein Geld wiederbekommt und der Verkäufer seine Ware erhält. Gibt es sowas wie Käuferschutz (außer Internetauktionshaus [Name geändert] / Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert])? Wie kann man so ein Vertrag erstellen? Käufer B möchte später etwas in der Hand haben, um spätere Probleme zu vermeiden. Hoffe auf schnelle Antworten.
Die stehen nun nicht im BGB und sichern m.E. solche Fälle auch eher nicht ab. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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