Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Werkvertrag oder Dienstvertrag (§§611,631 BGB)
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Werkvertrag oder Dienstvertrag (§§611,631 BGB)

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hennychef
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 70
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 10:45    Titel: Werkvertrag oder Dienstvertrag (§§611,631 BGB) Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

Verbraucher A bringt seinen PKW in die Werkstatt.
Die Werkstatt soll einerseits TÜV und AU neu machen und andererseits eine Fehleranzeige im Display löschen (Bremsverschleissanzeige leuchtet).
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Bremsbeläge nicht abgenutzt sind.

TÜV und AU- Arbeiten wurden ordnungsgemäß durchgeführt.
Die Werkstatt versuchte nun den Fehler zu löschen, hierzu wurden die Bremsbeläge aus und wieder eingebaut, jedoch ohne Erfolg.
Die Antwort der Werkstatt: "Der Fehler sei nicht löschbar"
Gleichwohl wurden 1,5h Arbeitslohn hierfür abgerechnet.

Zu Recht?

Handelt es sich um einen Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB so wird doch der Erfolg geschuldet. Hier kam der Erfolg nicht zu Stande. In wie weit kann der Unternehmer Arbeitslohn fürmdie nichterbrachte Leistung verlangen? Welche Möglichkeiten der Kunde?


Wie sieht es beim Dienstvetrag aus?

Gruß und Dank
Hennychef
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
deathwalker81
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Arzt geht AFAIK mit Ihnen ja auch nur einen Dienstvertrag ein und keinen Werkvertrag...

Kommt sicherlich auch auf die Vertragsausgestaltung an...
_________________
"Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.