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Sanktionsandrohung wegen telefonischer Erreichbarkeit
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TheRiddler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 13:03    Titel: Sanktionsandrohung wegen telefonischer Erreichbarkeit Antworten mit Zitat

Person A bekommt von der ARGE per Post einen Vermittlungsvorschlag und bewirbt sich umgehend darauf bei Firma X wie gewünscht schriftlich.

Ein paar Tage später versucht Firma X ständig Person A über das Telefon für ein Vorstellungsgespräch zu erreichen. Ohne Erfolg!

Hintergrund:
Person A hat keine Erlaubnis gegeben das die ARGE ungefragt von Person A die Telefonnummer an dritte weitergibt und geht auch deswegen grundsätzlich nicht davon aus das Firmen bei ihm zu Hause anrufen.
Person A ist es ausserdem leid von Werbeanrufen belästigt zu werden und geht grundsätzlich NIE bei ihm nicht bekannten Rufnummern ans Telefon.

Firma X wendet sich an die ARGE wegen Nichterreichbarkeit von Person A und der mutwilligen Verhinderung eines Vorstellungsgespräches.

Die ARGE droht mit Sanktion und entsprechender Leistungskürzung!

Person A weisst die Schuld von sich und meint Firma X hätte ja einen Brief mit Einladung zum Vorstellungsgespräch schicken können statt ständig es über das Telefon zu probieren. Person A war täglich erreichbar und das wie in der EGV schriftlich dargelegt auf dem Postweg! Von "Nichterreichbarkeit" so geht Person A aus kann also nicht die Rede sein.

Wer hat Recht? Geschockt
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja ich finde es schon etwas befremdlich, dass man wenn man auf Stellensuche ist einfach nicht ans Telefon geht weil man die Nummer nicht kennt.

Bei Werbeanrufen legt man einfach auf das kostet einem 3 Sekunden.


MfG
Matthias
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TheRiddler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Na ja ich finde es schon etwas befremdlich, dass man wenn man auf Stellensuche ist einfach nicht ans Telefon geht weil man die Nummer nicht kennt.


Vielen Dank hilft mir aber null weiter und war nicht auf meine Frage bezogen Winken
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Michael348
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ausserdem gibt es Anrufbeantworter!

Sie machen es sich einwenig zu einfach!

Sicherlich ist es richtig das nromalerweise imer auf dem selben Weg geantwortet weerden sollte aber da dieses Vorstellungsgespräch eine wichtige Sache ist sollte man meinen das dies für einen Hatz IV beziehrer wenn er den ein Telefon besitzt auch auf diesem Weg mögglich sein sollte!
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Empfehle für diese Fälle zumindest eine Whitelist neben dem Telefon mit den Telefonnummern der Firmen, bei denen man sich "beworben" hat...
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Na ja ich finde es schon etwas befremdlich, dass man wenn man auf Stellensuche ist einfach nicht ans Telefon geht weil man die Nummer nicht kennt.

Das sehe ich anders. Ein seriöser Arbeitgeber ruft nicht mit unterdrückter Nummer an. Die anderen können mir auch gestohlen bleiben. An unterdrückte Nummern gehe ich prinzipiell auch nicht dran und ich ich kenne einige Leute die auch so handeln. Da ist nichts befremdliches dran...

Edit: Sorry hab falsch gelesen. Ging ja nicht um unterdrückte Nummern...
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zuletzt bearbeitet von windalf am 18.09.07, 14:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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TheRiddler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Michael348 hat folgendes geschrieben::
Ausserdem gibt es Anrufbeantworter!

Sie machen es sich einwenig zu einfach!


Über so einen verfüge ich nicht. Die ARGE bezahlt mir keinen oder ein entsprechendes Telefon dafür. So und nun? Winken
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Michael348
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry für meine Schreibfehler!

Aber es ist in der Tat nicht zu verstehen!

Sie sind doch nicht den ganzen Tag unterwegs und wie gesagt wenn Sie nicht ans Telefon wollen aber eins besitzen sollten Sie für solche wichtigen Rückrufe (es könnte ja zur abwecheslung mal was in der Family passiert sein) einen Anrufbeantworter einschalten!
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Michael348
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dann müssen Sie mit den Sanktionen leben!
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TheRiddler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nun lassen wir mal das orakeln und persönliche Meinungen weg und beziehen uns auf den juristischen Teil - vielleicht kann jemand sich dazu äussern.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

TheRiddler hat folgendes geschrieben::
Nun lassen wir mal das orakeln und persönliche Meinungen weg und beziehen uns auf den juristischen Teil - vielleicht kann jemand sich dazu äussern.
Kurz und bündig zur Frage
Zitat:
Wer hat Recht?
? Hier die Antwort: die ARGE.
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TheRiddler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Hier die Antwort: die ARGE.


Begründung? Meines Wissens nach steht im SGB II nur etwas davon das man verpflichtet ist auf dem Postweg erreichbar zu sein. Selbigen Wortlaut findet man auch in meiner EGV. Ein ALGII Empfänger ist ebenso nicht verpflichtet ein Telefon zu besitzen oder falls vorhanden einen Anrufbeantworter.

Ich sehe hier viel mehr ein Verstoss gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht ergo Datenschutz das die ARGE ungefragt meien Telefonnummer weiterleitet.
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Hier die Antwort: die ARGE.

Quelle?

Ich würde es hoffen aber dagegen wetten...
Allerdings frage ich mich woher die ARGE überhaupt die Telefonnummer hat. DIe würde ich dann ja erst gar nicht angeben...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Michael348
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wozu gibt ein Telefonbuch?
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Michael348
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

oder ist die Nr. Geheim?
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