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Verfasst am: 15.09.07, 13:27 Titel: Dienstleistung einer Autowerbefirma widerrufbar?
Hallo,
Ich bemühe mich den fall möglichst fiktiv zu schildern.
PersonA sucht eine Filiale der FirmaB auf. PersonA lässt sich dort von dem Angebot blenden, unterschreibt einen Vertrag und bezahlt 114,50€ über EC-Karte für einen Werbeauftrag auf einer Internetseite, über jenen PersonA sich Werbung für das KFZ Fahrzeug verspricht und zugesichert bekommt. Einen Tag später möchte PersonA das Geschäft widerrufen, weil Sie sich im Internet dummerweise erst nachher über das ominöse Geschäft informiert hat. PersonB in der Filiale sicherte mündlich einen möglichen Rücktritt binnen 14Tage zu, obwohl in dem Vertrag ausdrücklich steht, dass für unterzeichnete Verträge in den Geschäftsräumen dieses Unternehmens kein Rücktritt möglich sei. Argumente des "Verkäufers" waren z.B. "Sie können immer innerhalb 14 Tagen zurücktreten, halten Sie den Vertrag doch einfach aus dem Fenster und unterschreiben dann." Dazu kommt vielleicht noch, dass PersonA nicht der Eigentümer des zur Verfügung gestellten KFZ ist. Dies ist ein Elternteil von PersonA. PersonA hat heute schriftlich in der Filiale einen Widerruf eingereicht und wird kommenden Montag nochmal einen Widerruf an die Hauptstelle der Firma von PersonB schicken per Post und Fax.
PersonA ist sich seiner Dummheit bewusst und ist bereit, falls es keine Möglichkeiten gibt die 114,50€ als "Lehrgeld" zu verbuchen. Dies sollte allerdings die letzte Alternative sein, bevor nicht vorher alles versucht wurde.
Was kann/sollte PersonA als nächstes tun? Gibt es reelle Hoffnung das Geld wieder zu erlangen?
Person A könnte einen Beratungstermin bei einer Verbraucherzentrale vereinbaren...
Something smells funny here... _________________ "Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
...über jenen PersonA sich Werbung für das KFZ Fahrzeug verspricht und zugesichert bekommt.
Das wäre das erste Mal, dass solche Firmen die Werbung explizit zusichern
Zitat:
Einen Tag später möchte PersonA das Geschäft widerrufen, weil Sie sich im Internet dummerweise erst nachher über das ominöse Geschäft informiert hat. PersonB in der Filiale sicherte mündlich einen möglichen Rücktritt binnen 14Tage zu, obwohl in dem Vertrag ausdrücklich steht, dass für unterzeichnete Verträge in den Geschäftsräumen dieses Unternehmens kein Rücktritt möglich sei. Argumente des "Verkäufers" waren z.B. "Sie können immer innerhalb 14 Tagen zurücktreten, halten Sie den Vertrag doch einfach aus dem Fenster und unterschreiben dann."
Ein Widerrufsrecht besteht hier leider nicht.
Zitat:
Gibt es reelle Hoffnung das Geld wieder zu erlangen?
Schaut eher schlecht aus...
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Besteht trotzdem keine Möglichkeit, obwohl PersonA nicht einmal der Eigentümer des vorgezeigten PKWs ist? PersonA wurde mündlich zugesichert Autowerbung zu erhalten.
Auch ein Rücktrittsrecht binnen 14Tagen wurde nach mehrmaligem Nachfragen münglich zugesichert.
Einen Termin auf der Verbraucherzentrale ist eine gute Idee.
Macht sich PersonA strafbar, wenn Sie in ihrer Freizeit auf dem Gehweg vor der Argentur die kommenden "Kunden" vor diesem Betrug warnt? PersonA geht davon aus auf diesem Wege die 114,50€ wieder zu erlangen, falls auf die schriftliche Forderung nicht reagiert wird.
Viele Grüße und vielen Dank für die wirklich schnelle Hilfe.
Entschuldigung für diese wahrscheinlich überflüssige Frage, aber warum darf PersonA nicht mit möglichen Kunden sprechen? Über die TV-Serie BIZZ wurde doch auch vor dieser Firma gewarnt und in der Rheinpfalz gab es auch einen Bericht. Aus welchen Anlass ist so ein Vorgehen uns "Zivilisten" verwehrt?
Entschuldigung für diese wahrscheinlich überflüssige Frage, aber warum darf PersonA nicht mit möglichen Kunden sprechen?
...weil sich A ev. nach § 186 StGB strafbar macht (üble Nachrede). Weiterhin könnten Schadenersatzansprüche aus § 823 II BGB auf A zukommen, ev. Schadenersatzansprüche aus §§ 280, 241 BGB (da A und diese Firma Vertragspartner sind).
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
PersonA wird sich wohl damit abfinden müssen, den Schurken ins Messer gelaufen zu sein. Traurig, dass bei uns in Deutschland sowas möglich ist. Meine Anfrage bei einem Rechtsanwalt kann ich mir dann wohl auch sparen. Für mich ist es aber weiterhin noch nicht nachvollziehbar, wie PersonA einen PKW von PersonX ins Internet für Dritte stellen kann. PersonX bzw. das Elternteil ist darüber sehr verärgert. Gibt es für diese Person denn keine Möglichkeiten gegen das Einstellen des eigenen PKWs auf diese Webseite zu verhindern? Sowas dürfte nicht geschehen und ist doch bestimmt auch nicht rechtens.
Das wird PersonA auch tun und am Montag das Verbraucherschutzzentrum aufsuchen. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe. Ich werde hier weiter berichten, wie die Sache für PersonA & Co geendet hat.
Vielen Dank
Achim
Kleiner Anhang:
Mir ist da noch aufgefallen dass ich ja für die Dinestleistung bzw. das Einstellen meines Fahrzeugs ins Internet bezahlt habe. Dies ist natürlich noch nicht geschehen, wonach ich ja auch nicht verplflichtet bin etwas zu zahlen, oder sehe ich das falsch?
Verfasst am: 15.09.07, 16:37 Titel: Re: Dienstleistung einer Autowerbefirma widerrufbar?
Zum "kleinen Anhang"...
Das was Firma B vertraglich zugesichert hat, hat sie natürlich einzuhalten und A kann das einfordern.
Tut Firma B das nicht, hat sie ihrerseits den Vertrag nicht eingehalten, mit entsprechend möglichen Konsequenzen.
A hat seinen Teil ja erfüllt, siehe
AchimS. hat folgendes geschrieben::
... unterschreibt einen Vertrag und bezahlt 114,50€ über EC-Karte für einen Werbeauftrag auf einer Internetseite,...
Gruß
Rena _________________ The angels have the phone box
Ich verstehe nicht ganz wie es rechtens sein kann, dass PersonA Daten veröffentlicht eines Automobils, welches PersonX gehört und dieses auch noch zur Werbung vermietet?! Da PersonX ausdrücklich etwas dagegen hat sein Fahrzeug im Internet zu präsentieren, kann der Vertrag doch gar nicht erst erfüllt werden?!
Zugegeben ich habe von solchen Sachen absolut keine Ahnung. Für mich klingt das alles Neuland
Das ist ja auch nicht rechtens, dass A ein Auto, das ihm nicht gehört, ohne Auftrag bzw. ohne Wissen oder sogar anscheinend im Gegensatz zum Willen des Eigentümers X wie auch immer
Dass A es dennoch getan hat, ist ja anscheinend das Problem, oder? Allerdings eben das von A.
Denn die Firma B hat einen Vertrag mit A, _nicht_ mit X und muss sich insofern auch nicht mit den Belangen von X auseinandersetzen.
Ein eventuell verdeutlichendes, wenn auch vereinfachtes, Beispiel .. mit denselben Buchstaben, wenn ich die Konstellation richtig verstanden habe:
Nehmen wir an, Anna verkauft ein Klavier.
Bert kauft es und freut sich.
Das Klavier gehört aber Annas Schwester Xantia.
Von Xantia und dass ihr das Klavier gehört und sie es eigentlich auch gar nicht verkaufen möchte, weiß Bert jedoch nichts, woher auch. Allerdings hat er nun mit Anna einen Vertrag über den Kauf des Klaviers, den er durch Zahlung erfüllt hat.
Nun hat vor allem Anna ein Problem, weil sie ein Klavier verkauft hat, das sie gar nicht hat. Erst in zweiter Hinsicht wäre es das Problem von Bert oder Xantia.
Und deren Problem wär dann auch wieder Annas, denn Bert und die Schwester haben ja keinen Vertrag miteinander. Anna und Bert allerdings sehr wohl.
Und schwupps steckt Anna in einem doppeltem Dilemma (die anstehende Vertragserfüllung mit Bert und zusätzlich mächtig Streit mit Xantia, die sich zurecht darüber aufregt, wie Anna so einfach glaubt, über anderer Leute Klavier verfügen zu können) und überlegt sich hoffentlich ganz schnell, zukünftig nichts mehr zu verkaufen oder anzubieten, das gar nicht ihr gehört.
Gruß
Rena _________________ The angels have the phone box
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