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Hallo,
bei mir in der Familie gibt es eine Person welche Harz IV bezieht. Nun kennt man es ja, wenn man im Lotto gewinnt oder auf eine andere Weise Geld bekommt, dass das Arbeitsamt diesen Betrag vom Harz IV abzieht und man, bis das gewonnene Geld verbraucht ist, kein Geld vom Arbeitsamt erhält. Diese Person befindet sich mit dem Kontostand im Dispo. Ich möchte gern den Betrag zur Verfügung stellen um den Dispo aufzufüllen, damit keine zusätzlichen Dispogebühren mehr anfallen.
Frage:
Darf das Arbeitsamt diese Spende, um den Dispo- Kredit auszugleichen, auch mit Anrechnen und von dieser Person verlangen weiter vom Dispo zu leben? Weil dieses würde ja passieren wenn das Arbeitsamt nicht mehr zahlt und die Spende mit angerechnet wirdt.
Was genau hat Ihre Frage denn mit Arbeitsrecht zu tun?
(Ist das nicht eher ein Fall für das Unterforum Sozialrecht?) -> ja, verschoben, Holzschuher _________________ "Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
Machen Sie einfach einen Vertrag, in dem klargestellt wird, dass das Geld als zinsloses, zweckgebundenes Darlehen zur Verfügung gestellt wird, das nur dazu dient, die Dispozinsen zu vermeiden und zu keinem anderen Zweck verbraucht werden darf. Das kann der oder die Betreffende dann bei den Sozialbehörden vorlegen um zu zeigen, dass ihm das Geld nicht zur Lebensführung zur Verfügung steht.
Und nächstes Mal nicht derart schlampern bei der Fornauswahl bitte
hallo,
ja das arbeitsamt würde dies als einkünfte sehen, das einzige was bleiben würde ist das ihr verwandter das arbeitslosen geld nur zu einem teil abhebt und sie ihn diesen betrag x noch dazu zur verfügung stellt und der dispo so langsam ausgeglichen wird.
alles andere sind einkünfte und da spielt es für das amt auch keine rolle ob das für schulden abzahlungen ist oder das man die miete nicht zahlen kann und einem jemand aushilft. ich war längere zeit arbeitslos und habe mich mit sowas ausseinander gesetzt.
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