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A hat alg II bezogen, im september nun hat er einen job angetreten. das alg II wurde für september noch bezahlt. zum einen, weil der vertrag erst zum 30.8. zustande kam, zum anderen musste ja auch irgendwie die septembermiete bezahlt werden. gehalt gibts ja erst ende des monats...
soweit so gut...
A ist eigentlich überzeugt, das geld komplett zurückzahlen zu müssen...
jetzt meinte B, dass es da irgendeine übergangsregelung gibt... dass man nicht alles komplett zurückzahlen müsse.... ???
ist da was dran?
kanns mir irgendwie nicht vorstellen... aber wer weiß...
Die Frage ist also NICHT:
Ab wann hat A einen Arbeitsvertrag?
(Selbst MIT Arbeitsvertrag bekommen viele ALG2!)
Sondern die Frage ist:
WANN bekommt A tatsächlich den ersten Lohn/das erste Gehalt
(und in welcher Höhe?).
Viele Arbeitgeber bekommen es bei neuen Mitarbeiter nicht hin,
dass das erste Gehalt pünktlich zum Monatsende (das wäre jetzt im September: Freitag, der 28.9)
auf dem Konto des neuen Arbeitnehmers ist.
Wenn das erste Geld also erst im Oktober eingeht ("zufließt"),
dann besteht für September noch Anspruch auf das ALG2
und es muß gar nichts zurückgezahlt werden, trotz Arbeitsvertrag.
Vielleicht kann man ja mit dem Chef reden?
Die Überweisung erst am 28.9 zu machen?
Jedenfalls muss man der ArGe mitteilen, dass man Arbeit hat (am besten: schriftlich, Kopie behalten!).
Nicht, dass im Oktober nochmal Geld kommt - und dann irgendwann ein Betrugsvorwurf
wegen "Leistungserschleichung" oder so ...
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