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Verfasst am: 13.09.07, 13:53 Titel: Unterhaltsschulden in den Niederlanden
Frau A. zahlt immer noch für den aufgenommenen Kredit, da sie über zwei Jahre für drei Kinder keinen Unterhalt vom Kindesvater erhalten hat. Ein Gerichtsurteil von 2004 besagt, dass der Kindesvater Unterhalts schulden in Höhe von 26000 Euro zu zahlen hat.
Zwei der Kinder sind schon volljährig, das dritte wird es in diesem Jahr noch.
Wie kann Frau A. den Gerichtsbescheid vollstrecken lassen?
Über das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht Heidelberg kann ja nur bei Minderjährigen mit Hilfe des Jugendamtes Anspruch geltend gemacht werden?
Können volljährige Kinder den Anspruch dort auch geltend machen?
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