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Bitte um erklärung eines Satzes in einem Brief von Versich.

 
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Sven E.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 29
Wohnort: 54470 Lieser

BeitragVerfasst am: 05.01.05, 13:57    Titel: Bitte um erklärung eines Satzes in einem Brief von Versich. Antworten mit Zitat

Nach einem Unfall einer alten Frau mit einem Hund der Nachbarn beim "Gassigehen" und mehreren Wochen Schriftverkehr schreibt die Versicherung der Nachbarn / des Hundes nun einen Brief an die Geschädigte, mit folgendem Wortlaut:


...
Bei den von Ihnen angegebenen Ärzten haben wir einen Bericht angefordert und werden Ihnen nach Erhalt selbstverständlich eine Kopie zukommen lassen.

Wir würden Ihnen gerne auf den Gesamtschaden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz einen Vorschuß anweisen. Bitte teilen Sie uns Ihre Kontoverbindung mit.
...


Was beabsichtigt die Versicherung mit einem solchen Vorschuß? Was genau bedeuten in diesem Zusammenhang die Begriffe "ohne Rechtspflicht" und "ohne Präjudiz". Hat das ganze folgen für die Geschädigte?


Danke für die Antworten im Voraus!
_________________
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Erfolg ist die Kunst FELER zu machen, die keiner mergt!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.01.05, 15:36    Titel: Re: Bitte um erklärung eines Satzes in einem Brief von Versi Antworten mit Zitat

Sven E. hat folgendes geschrieben::
Was genau bedeuten in diesem Zusammenhang die Begriffe "ohne Rechtspflicht" und "ohne Präjudiz".


Im Moment ist es so, daß die Versicherung ohne ärztlichen Bericht noch nicht sicher weiß, ob sie überhaupt zur Leistung verpflichtet ist.
Wenn sie jetzt ohne jeden Kommentar einen Vorschuß auf die Leistung zahlen würde, könnte dies bereits als Anerkennung einer Leistungspflicht ausgelegt werden.
Deswegen die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz [vorgezogene Bewertung]".
Die Versicherung hält sich damit die Möglichkeit offen - für den Fall, daß sich aus dem ärztlichen Bericht ergibt, daß sie nicht zahlen muß -, den Vorschuß ggfs. wieder zurückzufordern.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 05.01.05, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Heisst auf deutsch, dass die Versicherung so nett ist und der Frau nun gerne schonmal ein paar Euro überweisen möchte (vermutlich damit diese nicht noch auf den Gedanken kommt, einen Anwalt aufzusuchen oder vielleicht gar nicht mehr fordert, wenn erstmal ein paar Euro da sind).

Mit den Zusätzen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" bzw. "Präjudiz" will die Versicherung betonen, dass die Überweisung zunächst nur aus reiner Nettigkeit vornimmt und man auf keinen Fall deshalb auf die Idee kommen sollte, dass man einen Anspruch darauf hätte. Das klärt sich dann erst im weiteren Verlauf (andrerseits überweist keine Versicherung Geld, wenn sie sich nicht sehr sicher ist, dass sie einstandspflichtig ist).

Also kein Grund zur Beunruhigung. Winken

*grummel* Ich sollte manchmal schneller schreiben. Winken
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